Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 165

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9. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 302/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesez 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1996, geändert wird (515 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haller. – Bitte, Frau Abgeordnete. Eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten wird angezeigt.

19.46

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Herren Bundesminister! Nach einem zweiten negativen Beispiel von sozialistischem Demokratieverständnis, das wir heute erlebt haben, ein negatives Beispiel der österreichischen und der ÖVP-Familienpolitik. Es geht um eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, einen gemeinsamen Abänderungsantrag der Regierungsparteien betreffend Einführung eines Mutter-Kind-Paß-Bonus, eine Maßnahme, die von uns Freiheitlichen sogar angeregt wurde, und zwar bei der Abschaffung der Geburtenbeihilfe, der wir nie zugestimmt hätten.

Aber was man in den Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern daraus gemacht hat, ist von unserer Seite absolut abzulehnen. Wir werden deshalb eine getrennte Abstimmung zum § 38 verlangen.

Abzulehnen ist diese Regelung vor allem deshalb, weil der finanzielle Anreiz zu gering ausgefallen ist, weil eine Umverteilung unter den Familien stattfindet. Die Maßnahme für Eltern, die jetzt ein Kind bekommen, wird von anderen Eltern mit älteren Kindern finanziert. Weiters wird die Selbsträgerschaft festgeschrieben, etwas, was man von seiten der ÖVP ja schon längst aufheben wollte. Es wird eine soziale Obergrenze dieser Maßnahme eingezogen, die nur minimalste Einsparungen bringt, die meines Erachtens einfach grotesk ist in Anbetracht der Einsparungen und bei der die Bürokratie, wenn man diese Maßnahme kontrollieren möchte, mehr kosten würde als die Einsparungen. Deshalb ist man übereingekommen, daß man eine Kontrolle gar nicht machen wird. Umgehungstatbeständen sind dadurch Tür und Tor geöffnet.

Dieser Abänderungsantrag ist vor allem auch verfassungsrechtlich bedenklich. Es werden selbständig Erwerbstätige benachteiligt, da eben ein fehlender Verlustausgleich vorgesehen ist, und er geht zwar von einem gemeinsamen Familieneinkommen aus, aber die Kinderzahl wird überhaupt nicht berücksichtigt.

Das heißt, das Rasenmähersparen der Regierung bei den österreichischen Familien geht weiter. Das dritte Sparpaket hat bereits begonnen, und auch der gesundheitspolitische Aspekt, der ja wirklich beabsichtigt war und auch unsererseits anerkannt wird, wird eigentlich ad absurdum geführt, weil es in Zukunft zwei Klassen von Kindern geben wird: solche, deren Gesundheit dem Staat 2 000 S wert ist, und solche, deren Gesundheit der öffentlichen Hand nichts wert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die ÖVP hat ihre positiven Ansätze in diesem Bereich wieder einmal – und das ist wirklich nicht zum ersten Mal – auf dem Altar der Koalitionspolitik geopfert, und ich finde das wirklich sehr traurig. Deshalb wird es von unserer Seite auch zwei Anträge geben: erstens einen Entschließungsantrag, der dem entspricht, was der familienpolitische Beirat in einer Entschließung einstimmig beschlossen hat, dem Familienminister Bartenstein ans Herz gelegt hat. Aber wir haben gerade heute durch Klubobmann Kostelka erfahren, daß Entschließungsanträge offensichtlich nicht zählen, und auch Familienminister Bartenstein geht in diesem Bereich denselben Weg.


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