Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 174

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Die in internationalen Übereinkommen festgelegten wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind trotz ihrer teilweise vordergründigen Formulierung als individuelle, subjektive Ansprüche im wesentlichen Staatenverpflichtungen und keine individuellen Ansprüche. Diesen internationalen Übereinkommen wohnt überdies ein sehr starkes dynamisches Element inne, nämlich der Gedanke der Entwicklung und der Erreichung eines wirtschaftlichen und sozialen Standards.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der Begriff "Arbeit" sollte unter dem Schutz der Verfassung stehen. Dies bedeutet aber auch, daß der Arbeit als einer besonderen Form der menschlichen Bestätigung und Betätigung ein besonderer Wert zuerkannt wird. Hier sollte ein eigenes Bild entstehen, ein eigenes Bild über die Arbeit, nämlich unabhängig davon, ob sie selbständig oder unselbständig ausgeübt wird. Arbeit muß aber auch in ihrer gesamten gesellschaftlichen Dimension und auch als Mittel zur Entfaltung der Persönlichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Entwicklung der Gesellschaft gesehen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte stehen in einem starken Zusammenhang mit den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Berufs- und Ausbildungsfreiheit sowie auf Erwerbsfreiheit und sollten daher auch entsprechend verankert werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ich weise die Anträge 342/A und 344/A dem Verfassungsausschuß zu .

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 352/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Schutz und die Förderung der Familie und die Achtung des Elternrechtes

10. Punkt

Erste Lesung des Antrages 353/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Entwicklung des ländlichen Raumes

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. – Bitte.

21.58

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zwei Anträge eingebracht, die beide auf Staatszielbestimmungen abstellen. Ich möchte zunächst einmal kurz erwähnen, was wir unter einer Staatszielbestimmung in ihrer rechtlichen Wirkung verstehen. Wir meinen, daß gerade für eine Verankerung des Schutzes und der Förderung der Familie und der Achtung des Elternrechtes eine Staatszielbestimmung als eine Art Einrichtungsgarantie des Staates zu verstehen ist, eine Einrichtungsgarantie des Staates, die zwei konkrete Folgen haben soll.

Folge Nummer eins: Der Staat hat durch solche Formulierungen, die er zum Bundesverfassungsgesetz erhebt, eine Art erhöhte Aufmerksamkeitsverpflichtung, die ihn nachhaltig dazu bewegen soll, daß er einem solchen Thema, das er in einem Bundesverfassungsgesetz festlegt, auch eine konkrete Umsetzung mit auf den Weg gibt. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)


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