Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 184

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heitlichen.) Liebe und Geborgenheit sind also nicht nur Nahrung für die Seele, sondern offensichtlich auch gut für den Körper.

Nach einer Liste der Vereinten Nationen beziehen sich 65 von 140 Staaten in diesem Zusammenhang auf Familie oder Ehe. Zu bemerken ist dabei, daß gewisse Staaten keine eigentliche Verfassung haben, so zum Beispiel Großbritannien oder Israel. Für Europa präsentiert sich die Situation jedoch wie folgt: 15 westeuropäische und neun osteuropäische Staaten erwähnen Familie und Ehe in der Verfassung. In mehreren Verfassungen werden die sozialen Aspekte der Familie höher eingeschätzt als deren Funktion als Grundlage der Gesellschaft. Die Varianten sind vielfältig, aber diese Ideologie existiert und ist in vielen Verfassungen verankert.

Ausgehend also vom soziologischen Faktum, daß für die überwiegende Mehrheit der Erwachsenen und der jungen Leute das Leben in einer Familie und in einer auf Liebe und Vertrauen basierenden Partnerschaft einen außerordentlich hohen Stellenwert hat, was auch eine Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Kinder ist, ersuche ich Sie, nochmals zu überdenken, was Familie in einer festen Verankerung bedeutet. (Beifall bei der ÖVP.)

22.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Die Anträge 352/A und 353/A werden dem Verfassungsausschuß zugewiesen.

11. Punkt

Erste Lesung des Antrages 355/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Schutz und die Förderung der Familie und die Achtung des Elternrechts

12. Punkt

Erste Lesung des Antrages 356/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Entwicklung des ländlichen Raumes

Präsident Dr. Heinz Fischer : Wir verhandeln nun die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Abgeordneter Ing. Reichhold ist krank. – Ich erteile daher Herrn Abgeordneten Koller zur Begründung des Antrags das Wort. Die Redezeit beträgt 2 Minuten.

22.42

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ganz kurz zum Antrag betreffend die Entwicklung des ländlichen Raumes: Die ländlichen Gebiete weisen ein einzigartiges kulturelles und soziales Gefüge auf. Sie sind durch die große landschaftliche Vielfalt an Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, intakten Naturräumen, Dörfern und Kleinstädten geprägt.

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bereich, in dem Bevölkerung und Umwelt miteinander in Berührung kommen. Die in der Landwirtschaft Tätigen tragen Verantwortung als Verwalter zahlreicher Ressourcen im ländlichen Raum. – Wir wollen keine industrialisierte Landwirtschaft, sondern wir wollen unsere bäuerlichen Familienbetriebe erhalten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Bundesverfassungsgesetz über die Entwicklung des ländlichen Raumes ist wichtig und notwendig, es kann jedoch das bestehende Landwirtschaftsgesetz nicht ersetzen. Einzelheiten betreffend die Landwirtschaft müssen durch separate Anträge im Landwirtschaftsausschuß behandelt und ins Landwirtschaftsgesetz eingefügt werden.


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