Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 88

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wir in Zukunft mehr Gelegenheit haben, hier in diesem Haus mit Ihnen zu diskutieren. Als Volksanwälte sehen wir aber unsere Aufgabe in erster Linie darin, in Ihrem Auftrag wieder das Bestmögliche für die Menschen in diesem Land zu leisten.

Ich habe im Vorjahr, als ich das erste Mal hiersein durfte, ein Zitat gebracht, das ich, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, auch heute wiederholen möchte: Nicht den Menschen verstaatlichen, sondern den Staat vermenschlichen – das muß unser Ziel sein! (Allgemeiner Beifall.)

14.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. Sie hat das Wort.

14.31

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Als Bruno Kreisky Bundeskanzler wurde, hatte er im Rahmen des Projektes der Durchflutung aller Lebensbereiche mit Demokratie als einen der ersten Vorschläge die Übertragung des schwedischen Ombudsmann-Systems in das österreichische System ins Auge gefaßt. Es dauerte über sechs langwierige Verhandlungsjahre, bis diese Volksanwaltschaft etabliert wurde. Es ist wirklich schön, zu sehen, daß diese Institution nach 20 Jahren so unumstritten ist, bei allen Fraktionen und allen Vorrednern, und auch ich möchte mich dem Dank an die Volksanwältinnen und den Volksanwalt und deren Mitarbeiter anschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Überlegungen beziehungsweise Forderungen betreffend die Ausdehnung der Kontrollfunktion auf ausgegliederte Betriebe kann ich sehr viel abgewinnen. Ich möchte dazu nur bemerken, im Vorgriff auf die nächste Debatte, daß dies natürlich auch – ich hoffe, daß das ebenfalls die einmütige Zustimmung findet – für das Bundesgleichbehandlungsgesetz und dessen Anwendung wird gelten müssen. Aber dazu wird ja in der Debatte zu den nächsten beiden Tagesordnungspunkten noch einiges zu sagen sein.

Ich möchte aber auch der Aufforderung der Frau Volksanwältin Korosec nachkommen und einen konkreten Fall aus dem Bericht herausgreifen und eine Frage daran anschließen. Es geht jetzt nicht darum, ob die Regierungsparteien da etwas tun sollen, sondern es geht darum, daß die Volksanwälte aufgrund ihrer konkreten Erfahrung, Herr Abgeordneter Krüger, aus ihrer Arbeit ganz andere Aspekte der Gesetzgebung zu sehen bekommen als wir, die wir hier im Hohen Haus sitzen, weil sie ja tagtäglich mit verwinkeltsten Fällen beschäftigt sind. Und darum geht es. Es hat schon einmal eine diesbezügliche Anregung gegeben, und jetzt gibt es sie im Bericht auf Seite 61 und 62 wieder. Es geht dabei darum, daß die Frist für die rückwirkende Gewährung von Hinterbliebenenleistungen von bisher sechs Monaten auf fünf Jahre ausgedehnt wird.

Ich bin deshalb so sehr dafür, weil wir diesen Fall – ebenfalls angeregt von der Volksanwaltschaft – sozusagen am anderen Ende des Lebens, nämlich bei der Geburt, gesetzlich gerichtet haben. Die Familienbeihilfe – es handelt sich dabei meistens um Einzelfälle –, die nicht bezogen wurde, obwohl sie zugestanden wäre, wird nunmehr auch rückwirkend gewährt.

Im Einschreitungsfall ging es um eine Witwe mit fünf Kindern, der aufgrund verschiedenster Verwicklungen, obwohl sie einen Anspruch hatte, jahrelang die Hinterbliebenenversorgung nicht zugestanden wurde, und ich glaube, daß wir bei so gravierenden Ereignissen wie Geburt und Tod sehr wohl eine Verlängerung der Frist des Anspruches ins Auge fassen sollten. Frau Volksanwältin Messner hat sich damit beschäftigt, und mich würde interessieren, wie diese Geschichte ausgegangen ist.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! – Ich würde einen Feldversuch vorschlagen, bevor wir da gesetzliche Änderungen machen, nämlich daß wir alle, die wir hier sitzen – wir sind ja in den verschiedensten Ausschüssen vertreten –, unseren Ausschußvorsitzenden in den Ausschüssen im Jahr des Jubiläums der Volksanwaltschaft nahelegen – und das kann ab nächster Woche sein; die Geschäftsordnung macht es möglich! –, bei der Beratung von Gesetzesvorlagen, in deren Zusammenhang die Volksanwälte Fälle gehabt haben beziehungsweise Vorschläge ge


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