Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 104

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gestern mit Ihnen über diesen Termin am 19. geredet habe und daß wir zu diesem Termin 19. Februar unsere Zustimmung gegeben haben. Das stimmt, wir haben unsere Zustimmung zu diesem Termin am 19. gegeben, aber ich sehe darin überhaupt keinen Widerspruch, denn es wird ja für eine Oppositionspartei wohl legitim sein, aufzuzeigen, daß Sie ein halbes bis ein dreiviertel Jahr nichts getan haben in dieser Sache, daß Sie einen Antrag im Unterausschuß vergammeln, einfach ruhen haben lassen. Und das ist sehr wohl auch bezweckt damit, daß Sie erst dann, wenn die Fristen immer näherrücken und Sie nicht mehr auskönnen, zu einer gemeinsamen Terminfindung kommen.

Herr Kollege Schieder, ich verstehe das deswegen noch viel weniger, weil wir im Außenpolitischen Ausschuß im allgemeinen eine recht gute Konsensfindung haben, wenn es um Termine, um Dringlichkeiten von Tagesordnungspunkten oder von Anliegen geht. Deswegen ist es mir eigentlich umso unbegreiflicher, daß es so lange Zeit in Anspruch genommen hat, bis dieser Antrag über Neutralität, bis dieses Volksbegehren hier im Parlament behandelt wird. Vielleicht können Sie eine Erklärung dafür geben, woran es denn gelegen hat, daß ein dreiviertel Jahr beziehungsweise ein gutes halbes Jahr, wenn ich den Herbst berücksichtige, kein Termin gefunden werden konnte, zu dem dieser Unterausschuß tagt.

Es ist erfreulich, daß der Unterausschuß tagt, es ist erfreulich, daß wir uns geeinigt haben, daß er öffentlich tagt, daß er unter Hinzuziehung von Experten tagt, aber hätten wir das vor Weihnachten zustande gebracht und hätten wir einer solchen Behandlung rechtzeitig oder früher Platz und Raum gegeben, dann wäre es auch möglich gewesen, vielleicht in dem einen oder anderen Punkt noch intensiver zu diskutieren. So haben wir einen Tag Zeit, eine Unterausschußsitzung Zeit, und dann soll jedenfalls – das soll unser Fristsetzungsantrag einfach noch einmal untermauern – dieses Volksbegehren im Parlament behandelt werden. Genau das sieht unser Antrag vor: Spätestens am 25. Februar soll dieser Antrag behandelt werden.

Die Befürchtungen, die wir haben, daß dieses Anliegen, das für diese 360 000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen ein ganz wesentliches ist, immer auf die lange Bank geschoben wird, bewahrheitet sich immer wieder, was schon daraus hervorgeht, wenn ich hier aufzähle, was allein in diesem letzten Jahr geschehen ist und was unserer Meinung nach – damit sind wir durchaus nicht alleine – zu einer ständigen Aushöhlung, Unterhöhlung oder scheibchenweise Demontierung der Neutralität führt.

Das beginnt unserer Meinung nach mit dem Beitritt zur NATO-"Partnerschaft für den Frieden", es beginnt aber vor allem mit dem gemeinsamen Manöver mit der NATO, das im Herbst stattgefunden hat, vor allem mit diesem Übungszweck und mit der Art und Weise, wie dieses Manöver durchgeführt wurde. Das setzt sich damit fort, daß vorige Woche ein gemeinsames Gruppenstatut mit der NATO unterzeichnet wurde, von dem wir zumindest bis heute offiziell noch keine Kenntnis haben, das am Parlament vorbei behandelt wird. Dazu gehört unserer Meinung nach auch der Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union. Auch wenn das keine konkrete Beistandspflicht bedeutet, was ich schon weiß, so hat das doch eine eminent politische Bedeutung, denn, bitte, stellen Sie sich vor, wir wären vor zehn Jahren in einen Beobachterstatus bei den Warschauer-Pakt-Staaten eingetreten. Das wäre ein ordentliches politisches Erdbeben gewesen! (Abg. Hans Helmut Moser: Da hätten Sie zugestimmt!) Nein, hätte ich auch nicht.

Jetzt tun Sie bei diesem Beobachterstatus der Westeuropäischen Union und bei der "Partnerschaft für den Frieden" bei der NATO so, als wäre das irgendwie nur ein Gesellschaftsspiel, sonst nichts, als hätte das überhaupt keine politische Bedeutung. Das kann ja wohl nicht wahr sein!

Zu guter Letzt haben wir ein Entsendegesetz in einem anderen Unterausschuß zur Behandlung liegen, das auch die Entsendung von Kampfeinheiten und Kampftruppen in Verbänden vorsieht, und zwar durchaus nicht nur für Peace keeping, sondern sehr wohl auch für Peace enforcement – noch dazu mit einer ziemlich unklaren Definition von Friedenssicherung. Da ist mit einiger Verspätung auch die Freiheitliche Partei draufgekommen, daß das eine etwas sonderbare Gesetzesvorlage in Verbindung mit der Neutralität ist.


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