Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 105

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All das zeigt, daß die Befürchtungen jener 360 000 Personen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben, zu Recht bestehen. Denn diese Bundesregierung setzt jedes Mal wieder neue Tatsachen und neue Fakten, mit denen diese Neutralität ausgehöhlt und unterhöhlt wird, ohne daß hier im Parlament darüber diskutiert wurde, ohne daß darüber im Parlament beschlossen, geschweige denn eine Volksabstimmung durchgeführt wurde.

Noch einmal: Um nichts anderes geht es uns: Wir wollen aufzeigen, daß Sie, allen voran die Regierungsparteien, ein dreiviertel Jahr Zeit gehabt haben, diese Materie zu behandeln, und daß das jetzt wirklich höchst an der Zeit ist. Daher unser Antrag, daß wir am 25. Februar dieses Anliegen in einer öffentlichen, durchaus seriösen Weise behandeln, wie es dieses Volksbegehren verdient, wie es vor allem all jene Menschen verdienen, die es unterzeichnet haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ab jetzt beträgt die Redezeit pro Abgeordnetem 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.47

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Selbstverständlich sind solche Begehren ernst zu nehmen – sie werden auch ernstgenommen. Es ist das Volksbegehren im Unterausschuß nicht, wie Frau Abgeordnete Pollet-Kammerlander gesagt hat, von Regierungsseite hingeschoben worden, sondern es war ein Antrag einer Oppositionspartei, das zusammen mit einem zweiten Antrag in einem Unterausschuß zu behandeln.

Die Frist für die Behandlung endet am 20. März. Einvernehmlich wurde die Sitzung des Unterausschusses und des Ausschusses – einvernehmlich zwischen allen Fraktionen – für 19. Februar 1997 festgelegt. Und jetzt kommt die Frau Abgeordnete Kammerlander und verlangt, daß eine Frist bis zum 25. Februar gesetzt wird, weil sonst nicht sichergestellt sei, daß es behandelt wird.

Also alle haben sich bereits geeinigt, daß es am 19. Februar behandelt wird, daß ein Hearing und auch der Vollausschuß stattfindet und es daher abgeschlossen werden kann – alle, auch die Frau Abgeordnete Kammerlander selbst –, und nachdem diese Einigung gegeben ist, bringt sie einen Fristsetzungsantrag bis 25. Februar.

Jetzt kann sie sagen, wenn es ohnehin schon eine Einigung gibt, dann könnt ihr nicht gegen den Fristsetzungsantrag sein. Wenn der Herr Präsident gestattet, werde ich ein Beispiel aus dem täglichen Leben greifen: Wenn mich jemand verpflichten würde, daß ich mir täglich die Zähne putze, würde ich in dieser Verpflichtung kein Problem sehen – ich putze sie mir zweimal täglich (Abg. Dr. Khol: Bravo! – Beifall der Abg. Rosemarie Bauer. ) –, dennoch würde ich mir denken, daß diese Aufforderung an mich eigentlich unterstellt, ich wünsche nicht, sie mir zu putzen. Und dasselbe ist mit diesem Antrag. Sie unterstellt damit: Ohne ihren Antrag wäre keine Bereitschaft gegeben, diese wichtige Frage zu behandeln. Aber genau das ist schon vereinbart: eine Behandlung am 19. Februar im Ausschuß.

Dieser Fristsetzungsantrag ist eine nette, aber unnötige Scheinaktivität von Ihnen, Frau Abgeordnete. Ich hoffe, daß Sie im Außenpolitischen Ausschuß auch noch bessere Aktivitäten setzen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

15.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Spindelegger vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.50

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst darf ich auch zu diesem Fristsetzungsantrag Stellung nehmen.


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