Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 172

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setze, die dies verhindern wollen. Trotzdem werden uns Tag für Tag via Fernsehen – Gott sei Dank, muß ich sagen; ich danke jenen, die das aufzeigen – erschreckende Bilder von Verbrechen an Tieren ins Haus geliefert, die die Bevölkerung aufrütteln müssen. Genauso aber, meine Damen und Herren, gehören Tierbilder ins Haus geliefert vom Kupieren von Schwänzen und von Ohren von Kleintieren. Das ist genauso Tierquälerei wie das, was uns von der EU geliefert wird.

Diesbezüglich gehört die Bevölkerung sensibilisiert, und unsere Aufgabe ist es, dahin gehend zu wirken und bewußt zu machen, daß der Tierschutz ein Problem, aber auch eine Herausforderung ist. Das kann man mit Bundesgesetz oder mit guten Landesgesetzen regeln, das sollte aber nicht die essentiellste Frage des Tierschutzes sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es geht bei jenem Antrag, der vorliegt, um ein Aufblasen der Bürokratie, um eine Entmachtung der Länder hinsichtlich deren Kompetenz – ich sage es so, wie es ist – und um die Errichtung neuer zentraler Amtsstellen. Dieses Gesetz, das kommen soll, schützt nur ein Tier, nämlich den Amtsschimmel – und damit hat sich’s!

Schauen Sie sich an, was in diesem Gesetz etwa über das Töten von Tieren steht. Lesen Sie es durch, ich bin überzeugt davon, es haben viele nicht gelesen. Ich lese Ihnen eine Passage über die Begriffsbestimmungen vor:

"Ein Sporttier ist ein Tier, das überwiegend zu Sportzwecken eingesetzt wird. Ein Pelztier ist ein Tier, das zum Zweck der Pelzgewinnung gehalten wird. Ein Wildtier ist ein Tier, das weder ein Nutztier noch ein Heimtier ist." – Und weiter geht es mit ähnlichen Passagen. Lesen Sie sich bitte diesen Gesetzentwurf durch – dann werden Sie draufkommen, daß das in der vorliegenden Form nicht zu beschließen ist, wenn wir uns nicht lächerlich machen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie weiterlesen, dann kommen Sie drauf, daß auch die von mir sehr geschätzte Frau Edith Klinger ihre Sendung einstellen müßte, denn sie würde mit jeder Sendung gegen das hier vorliegende Tierschutzgesetz verstoßen.

Lassen wir also, meine Damen und Herren, die Kirche im Dorf! Lassen wir die Kompetenzen dort, wo sie am besten aufgehoben sind, nämlich bei den Ländern, die in ihren Landestierschutzgesetzen teilweise weit über dem EU-Niveau liegen! Trachten wir vielmehr danach, daß wir unseren gemeinsamen Entschließungsantrag durchbringen, der darauf gerichtet ist, daß die Standards europaweit angehoben werden – zum Schutz und im Interesse der Tiere! (Beifall bei der ÖVP.)

20.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.50

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige erste Lesung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz befindet sich eigentlich wieder im gleichen Debattenzustand, in dem wir uns das letzte Mal im Verfassungsunterausschuß befunden haben: Vier Fraktionen des Hohen Hauses sind offensichtlich aus guten Gründen gewillt, dieses Bundestierschutzgesetz zu verabschieden, und betrachten die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen mit den Ländern als nicht ausreichend. Die Österreichische Volkspartei hingegen meint, daß die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen ausreichend sind und daher ein Bundestierschutzgesetz nicht notwendig wäre.

Ich bin an und für sich ein Föderalist und habe mich immer für die Länderrechte stark gemacht, aber ich bin der Ansicht, daß gerade Artikel 15a-Vereinbarungen und die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, mit Sicherheit nicht zur Befriedigung aller Interessen geführt, sondern – im Gegenteil – die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Länder erst recht transparent gemacht haben.


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