Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 92

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treten – etwas abgeschwächt gegenüber dem, wie es im "Bündnis für Arbeit" steht –, daß das Arbeitnehmerschutzgesetz gelockert werden soll. In diesem Konzept der Freiheitlichen wurde ja davon gesprochen, daß das Arbeitnehmerschutzgesetz überhaupt ausgesetzt werden soll.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, zu überlegen, was das bedeuten würde. Es würde bedeuten, daß Arbeitnehmer unter Bedingungen arbeiten müßten, die nicht geregelt sind, und es würde bedeuten, daß zum Beispiel auch der arbeitsmedizinische Dienst in Frage gestellt würde, daß die medizinische, aber auch die sicherheitstechnische Betreuung nicht sichergestellt ist. Das alles würde in der Arbeitswelt zu einer großen Gefährdung der Beschäftigten, aber nicht zuletzt auch ihrer Dienstgeber führen.

Ich möchte Sie daran erinnern, daß in diesem Hohen Haus – und ich habe noch als Abgeordnete mitstimmen können – vor kurzem das Arbeitnehmerschutzgesetz geändert wurde. In diesem Gesetz wurden sehr sinnvolle Maßnahmen getroffen, Maßnahmen, die einerseits Erleichterungen für die Klein- und Mittelbetriebe gebracht und andererseits neue Tätigkeiten, wie die Telearbeit, in das Arbeitnehmerschutzgesetz einbezogen haben. Es zeigt sich: Wenn man will, kann man beide Interessenlagen unter einen Hut bringen, ohne daß der wichtige Schutzgedanke verlorengeht.

Ganz zum Schluß, sehr geschätzte Damen und Herren: Es wurde hier von der Nachtarbeit gesprochen und davon, daß es zu einer Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes kommen soll. Ich teile die Auffassung all jener, die meinen, wir sollten ein Nachtarbeitsgesetz für Männer und Frauen gleichermaßen schaffen. Ich glaube aber, daß in diesem Gesetz berücksichtigt werden muß, daß Nachtarbeit eine besonders belastende Tätigkeit ist. Daher sollten in diesem Gesetz auch kompensatorische Maßnahmen als unverzichtbarer Bestandteil beinhaltet sein.

Ich bin zuversichtlich – nachdem gestern die Einigung bezüglich flexibler Arbeitszeit zustande gekommen ist –, daß es uns gelingen wird, auch in der Frage der Nachtarbeit zu einer Lösung zu kommen und konstruktive Gespräche mit den Sozialpartnern über ein Nachtarbeitsgesetz für Männer und Frauen gleichermaßen zu führen.

In diesem Sinne bitte ich auch Sie um Ihre Unterstützung, damit wir eine Weiterentwicklung unseres Sozialrechtes bewirken können – unter Wahrung all jener schutzbedürftigen Interessen, die es in unserer Arbeitswelt gibt. Da sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch auf der schwächeren Seite, daher bedürfen sie unserer besonderen Zuwendung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.58

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Verehrte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute ein "Bündnis für Arbeit" zu diskutieren, ein Bündnis, das diesen Namen nicht verdient. Es wird zum einen den Problemen der Arbeitsuchenden nicht gerecht, zum anderen ist es kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Es sorgt sicherlich auch nicht für mehr Arbeit und eine gerechte Verteilung dieser Arbeit.

Kurzum: Ich halte es für ein Sammelsurium von unlogischen Forderungen gepaart mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten. Lassen Sie mich das ganz kurz darstellen.

Abgeordneter Haider hat die Sozialpartnervereinbarung hinsichtlich der Arbeitszeitflexibilisierung kritisiert. ÖGB-Präsident Verzetnitsch hat ihm dazu eine sehr klare Antwort erteilt. Ich darf sie ergänzen mit dem neuen Kollektivvertrag aus dem Metallgewerbe, der ganz eindeutig Vorteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht: bis zu einer Woche mehr Freizeit durch Zeitzuschläge, Zeitsouveränität, zusammenhängende Freizeit, gesichertes Grundeinkommen,


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