Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 18

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Wenn wir über eine nächste Lohnsteuerreform reden, so meine ich, daß auch Ehrlichkeit dazu gehört. Diese Ehrlichkeit muß dort ihren Schwerpunkt haben, wo es darum geht, meßbare Größenordnungen anzusprechen. Ich glaube nicht, daß wir aufgrund unseres derzeitigen Programms des Schuldenabbauens und nicht Schuldenvermehrens große Sprünge machen und uns alles Mögliche wünschen können. Wir sollten heute keinen Wunschzettel präsentieren, sondern es geht um Schwerpunktsetzung und um Ehrlichkeit. (Abg. Dr. Haider: Im Liegen umfallen, das ist die Spezialität der ÖVP!)

Herr Kollege Haider! Gerade wenn wir über Ehrlichkeit reden, möchte ich schon in diesem Zusammenhang klarstellen: Das, was Sie in den letzten zwei Tagen zum Thema Ehrlichkeit geliefert haben, schlägt ja wohl wirklich dem Faß den Boden aus! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Sie, Herr Dr. Haider, haben in aller Öffentlichkeit einem Unternehmen Schaden zugefügt und Behauptungen aufgestellt, die gestern – ich bin gespannt auf Ihre Reaktion (Abg. Dr. Haider: Ich habe hier eine eidesstattliche Erklärung! Ihr werdet euch noch wundern, was ich euch noch vorlesen werde!) – vom betroffenen Unternehmer richtiggestellt werden mußten. Er hat im TV festgestellt, daß keiner der saisonbedingt gekündigten Mitarbeiter durch einen Ausländer ersetzt wurde. – Genau das Gegenteil von dem, was Sie, Herr Dr. Haider, einen Tag vorher im Fernsehen behauptet haben.

Meine Damen und Herren! Ehrlichkeit in der Politik muß einen Stellenwert haben, und das gilt besonders für Sie von der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Lukesch: Er soll das richtigstellen!)

Hohes Haus! Ich möchte mich aber jetzt auf jenen Schwerpunkt stürzen, der für unsere Partei der wichtigste ist, nämlich die steuerliche Entlastung der Familie. Wir glauben, daß die Entwicklung, wie wir sie derzeit beobachten, steuerliche Maßnahmen unbedingt notwendig macht. Warum? – Familien mit mehreren Kindern haben heute in Österreich materielle Sorgen wie nie zuvor. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Es geht dabei nicht darum, daß wir wollen, daß sich Familien mit mehreren Kindern einen Karibik-Urlaub leisten oder eine Großlimousine anschaffen können, sondern es geht darum, daß sie an unserer österreichischen Wohlstandsgesellschaft ein wenig mehr teilhaben können. Das ist für uns eine wesentliche Motivation, die Mehrkinderfamilie steuerlich zu entlasten. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Grund, meine Damen und Herren, ist die Chancengleichheit. Wir reden in diesem Haus so oft von Chancengleichheit. Die Chance für den Ehepartner soll es sein, sich zu entscheiden, ob er bei der Familie bleiben, ob er die Kinder erziehen will oder ob er außerhalb der Familie arbeiten will. Wo gibt es diese Chancengleichheit bei einer Mehrkinderfamilie? – Es gibt sie nicht, denn demjenigen, der mehr als zwei Kinder hat, bleibt keine Wahlfreiheit; er muß bei den Kindern bleiben. Ein Ehepartner fällt damit im Arbeitsprozeß aus – und das verringert das Familieneinkommen wesentlich. Das sind die Gründe, warum die Mehrkinderfamilie unbedingt steuerlich entlastet werden muß. (Beifall bei der ÖVP.)

Der dritte Punkt reicht in die Rechtslage hinein. Es gibt ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das besagt, daß die derzeitige steuerliche Behandlung der Familie unter dem Grundsatz, der in unserer Verfassung verankert ist, nämlich dem Grundsatz der Gleichbehandlung, anders zu sehen ist, als das der Gesetzgeber derzeit macht. – Wir erwarten in naher Zukunft ein weiteres Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Das heißt, es gibt hier ein unbedingtes Muß, eine Neuregelung zu treffen.

Wir werden diese Notwendigkeit mit unserem Modell so gestalten, daß wir für jedes Familienmitglied ein steuerfreies Existenzminimum bei der steuerlichen Behandlung veranschlagen. Das heißt, für den Alleinverdiener oder für die beiden Verdiener gibt es einen Betrag und für jedes Kind gibt es einen davon abgestuften Betrag. So kommt man über den Weg von Absetzbeträgen zu einer unmittelbaren Reduzierung der Lohnsteuer von Familien mit mehreren Kindern.


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