Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 39

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn man weiß, wie es in der NATO weitergehen wird, dann kann das Parlament in Österreich entscheiden.

Meine Damen und Herren! Wenn der Außenminister aufgrund seiner Kontakte nicht weiß, wie die tatsächliche Entwicklung laufen wird, dann tut mir dieser Außenminister wirklich leid. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Haselsteiner: Er ist noch nicht lange Außenminister!)

Das ist bedauerlicherweise der Fall, und offensichtlich hat er nicht wirklich Zeit, sich um das Außenministerium zu kümmern, weil er eben zu sehr mit innerparteilichen Angelegenheiten beschäftigt ist.

Meine Damen und Herren! Wir verlangen aber – ich halte das für eine zwingende Notwendigkeit – eine umfassendere und eine ernsthafte Diskussion. Aber nicht nur in der Bundesregierung! Es wird außerdem notwendig sein, daß sich auch dieses Hohe Haus mit den Optionen, mit den Möglichkeiten der zukünftigen österreichischen Sicherheitspolitik ernsthaft auseinandersetzt. Daher meine ich, daß es wirklich sinnvoll und zweckmäßig ist, daß wir jenen Weg, den wir schon beschritten haben, nämlich als auf Antrag der Liberalen am 5. Oktober 1995 eine parlamentarische Enquete getagt hat, in deren Rahmen das Thema besprochen werden konnte, fortsetzen. Wir müssen diese Diskussion auf parlamentarischer Ebene fortsetzen und allenfalls neuerlich die Möglichkeit einer Enquete nutzen.

Meine Damen und Herren! Nun zur Frage des Volksbegehrens als solches: Ich glaube, es ist ein legitimes Anliegen, wenn verlangt wird, daß über ein bestimmtes Thema eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll. Die Volksabstimmung ist ein Element der direkten Demokratie, und ich glaube, daß sie als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie auch notwendig ist.

Wir Liberalen sind auch der Auffassung, daß grundsätzlich jedes Thema geeignet ist, einer Volksabstimmung unterzogen zu werden, und es ist das auch legitim. Aber ich möchte eine Einschränkung machen, und zwar eine Einschränkung in die Richtung, daß das nicht zweckmäßig erscheint, wenn Fragen sehr emotional besetzt sind, wie das beispielsweise bei Fragen der Menschenrechte der Fall ist. Solche Fragen sind nicht geeignet, einer Volksabstimmung unterzogen zu werden. Ebenso verhält es sich mit Fragen, die äußerst komplex sind, und das sind meiner Meinung nach auch Fragen der Sicherheitspolitik.

Daher glaube ich, daß es notwendig ist, sich grundsätzlich zuerst politisch zu entscheiden, welche Option, welche Perspektive die beste ist, und dann diese Entscheidung einer Volksabstimmung zu unterziehen. Wir Liberalen meinen, daß eine solche Volksabstimmung dann eine sinnvolle Ergänzung zur politischen Entscheidung wäre. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es muß uns aber klar sein, daß verfassungsrechtlich keine Notwendigkeit besteht, die Frage der Aufgabe der Neutralität einer Volksabstimmung zu unterwerfen, weil die Neutralität kein Prinzip der österreichischen Bundesverfassung ist, Herr Kollege Wabl! Es hat auch einmal den Versuch gegeben, die Neutralität als Grundprinzip oder als ein Prinzip der Bundesverfassung zu interpretieren, aber dieser Versuch ist dann Ende der sechziger Jahre, Anfang der siebziger Jahre wieder begraben worden.

Das heißt, folgendes ist klar: Es wäre dieses Hohe Haus auch in der Lage und berechtigt, mit einer entsprechenden Verfassungsmehrheit über die Neutralität, über das Weiterbestehen des Neutralitätsgesetzes zu entscheiden. Aber es ist eine politische Frage, und nur in diesem Zusammenhang kann man abwägen, inwieweit eine Volksabstimmung zu einer bereits getroffenen Entscheidung durchgeführt werden soll. Wir Liberalen können uns eine derartige Volksabstimmung sehr wohl vorstellen.

Wir können aber den Intentionen dieses Volksbegehrens nicht folgen, weil die Intentionen dieses Volksbegehren darauf hinauslaufen – es sollte ein Artikel 1a eingefügt werden –, daß Verhandlungen über einen Beitritt oder zu einer Assoziierung mit supranationalen Organisationen, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik betreiben oder anstrengen, nur aufgrund einer vorhergegangenen Volksabstimmung durchgeführt werden sollen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite