Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 82

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Westeuropäischen Union gegeben sind, zu informieren, denn so, wie sie das dargestellt hat, entspricht es nicht den Tatsachen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß es notwendig ist, die Bundesregierung aufzufordern, diesem Hohen Hause die Verträge vorzulegen und zur Kenntnis zu bringen, die in der Zwischenzeit mit der NATO oder mit der Westeuropäischen Union abgeschlossen worden sind. Das wäre nicht nur eine Sache des guten Tons, sondern auch sinnvoll und notwendig, um eine faire, umfassende und sachlich fundierte Diskussion über die zukünftige Perspektive der österreichischen Sicherheitspolitik führen zu können. In diesem Bereich darf es keinen Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament geben, sondern es wird notwendig sein, daß das Parlament über dieselben Informationen verfügt wie die Bundesregierung. Daher wollen wir diesem Antrag zustimmen.

Zu den beiden Anträgen der freiheitlichen Fraktion: Meine Damen und Herren! Ich halte es wirklich für sinnvoll und notwendig, zunächst den Schritt der europäischen Dimension zu setzen, das heißt, zunächst in Verhandlungen mit der Westeuropäischen Union einzutreten, so wie wir es vorgeschlagen haben.

Ich weiß schon, Herr Kollege Scheibner, daß wir um die Frage der Mitgliedschaft in der NATO nicht herumkommen, aber es wird sinnvoll sein, zuerst Verhandlungen mit der Westeuropäischen Union aufzunehmen und dann, wenn sich daraus ein Erfordernis ergibt, in Verhandlungen mit der NATO einzutreten.

Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf den zweiten Antrag, den Antrag betreffend Einreichung des Assoziiertenstatus für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der NATO – diesem Antrag werden wir nicht zustimmen –, ist keine Kompetenz der Bundesregierung gegeben. Es ist unsere autonome Entscheidung, das heißt, es ist die Entscheidung des Parlaments, sich an die Parlamentarische Versammlung der NATO zu wenden, und es ist Sache der Nordatlantischen Versammlung und der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Versammlung der NATO, daß der Ständige Ausschuß mit Dreiviertelmehrheit beschließen kann, ein Mitgliedsland, das nicht dem NATO-Bündnis angehört, einzuladen. Das heißt, wir bekommen eine Einladung, aber wir sollten sagen, daß wir Interesse daran hätten.

Es liegt auf der einen Seite nicht in der Entscheidung der Regierung, das zu machen, sondern es ist unsere autonome Entscheidung, also die Entscheidung des Parlaments, und auf der anderen Seite müssen wir eine Einladung dazu bekommen. Daher ist es auch aus sachlichen Gründen nicht möglich, diesen beiden Entschließungsanträgen die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 592 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.  (E 43.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 592 der Beilagen hinsichtlich des Textes des Volksbegehrens zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte gegebenenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.


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