Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 95

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einheitlich und vollziehbar ausfällt. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit Tiertransporten entschieden, daß eine Strafbarkeit für nach dem österreichischen Gesetz zu weite Fahrtstrecken, wenn diese im Ausland zurückgelegt worden sind, in Österreich nicht gegeben ist, sofern der Sitz der Gesellschaft, die diese Transporte durchgeführt hat, nicht in Österreich liegt.

Hier liegt das Erkenntnis vor. Es betrifft Transporte in der Dauer von 23 Stunden, 20 Stunden, 21 Stunden 30 Minuten, Entfernung mindestens 1 017 Kilometer, 1 200 Kilometer. Der Beschuldigte, der sich gegen einen Bescheid zur Wehr gesetzt hat, ist der Vorsitzende des Vorstandes der Raiffeisen Viehverwertung Garrel-Bösel-Cloppenburg; das ist eine eingetragene Gesellschaft.

Meine Damen und Herren! Wenn der Vollzug des Tierschutzes in Europa, für den Sie sich ja so einsetzen, so aussieht, daß eine Teilorganisation von Raiffeisen 23, 21, 20 Stunden lang über Tausende Kilometer Tiere transportiert, somit an immensem Tierleid mit beteiligt ist, und dann eine Strafe von 20 000 S als zu hoch empfindet, dann frage ich Sie: Wie ist die Haltung Ihres Landwirtschaftsministers zu beurteilen, der eine Anhebung dieser Subventionen für Lebendviehtransporte verlangt? Wie sehen Sie das selbst? Ist das glaubwürdig in bezug auf Ihre Presseaussendungen zum Tierschutz? Noch mehr Geld für ein System, das nicht marktwirtschaftlich ist, das sofort zusammenbricht, wenn Sie diese Subventionen streichen. 20 000 S an Strafe für einen Transport, wo für ein einziges dieser Tiere, etwa für ein einziges Rind etwa 7 000 S, 8 000 S im Mindestfall an Förderung kassiert werden, das ist ein Butterbrot an Strafe, und auch das ist dem Herrn Vorsitzenden des Raiffeisenvorstandes zuviel.

Meine Damen und Herren! Ich garantiere Ihnen, daß dieses Urteil in jeder europäischen Tierschutzzeitschrift zu lesen sein wird. Es wird insgesamt – und ich bedauere das, weil derartige Schritte dann meist sehr undifferenziert sind – der Raiffeisenorganisation sicherlich nicht zum Nutzen gereichen. Es liegt an Ihnen, in Österreich zumindest einmal den ernsthaften Willen zu zeigen, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und nicht mit Mätzchen und Ausreden eigentlich ein Chaos, eine Unnachvollziehbarkeit einzuzementieren, damit wir wirklich überzeugt auch in Brüssel sagen können: Wir haben es in Österreich auf allen Ebenen abgestellt, bei der Tierhaltung und beim Transport. Wir können mit Fug und Recht verlangen, daß in Europa ähnliche Standards eingehalten werden.

Wie gesagt, würden Sie das auch nur ein bißchen mit dem Herzen nachvollziehen, dann würden Sie endlich auch erkennen, daß das ein riesengroßer Wettbewerbsvorteil für unsere bäuerliche Landwirtschaft sein könnte. Aber offenbar fühlen Sie sich der schon lange nicht mehr verpflichtet. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Die Demonstrationen, die Volksbegehren, die Unterschriftenlisten und auch die Verbreitung der Wahrheit über Ihre Haltung im Hohen Haus, über die Haltung von Gesellschaften wie der Raiffeisen-Viehverwertung, all das wird seine Wirkung haben, und ich garantiere Ihnen, es wird, und zwar bald – das wird nicht zurückzuhalten sein –, ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz in Österreich geben, aber vielleicht wird es dann die ÖVP nicht mehr geben. (Beifall bei den Grünen.)

17.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag der Frau Kollegin Dr. Petrovic und der gemeinsame Antrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Motter entsprechen den Bestimmungen der Geschäftsordnung und stehen mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ludmilla Parfuss. – Bitte sehr.

17.11

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! (Abg. Dr. Schmidt: Sie haben noch immer das Taferl da stehen!) Von mir aus kann es bleiben.


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