Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 97

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Dieses Problem wird sich in Zukunft noch verstärken, denn die Krise der Landwirtschaft aufgrund der Massentierhaltung ist noch nicht überwunden. Das wissen wir doch alle! Sogar die EU-Strategie geht in Richtung biologischer Landbau und tiergerechte Haltung. Das Förderungssystem ist teilweise schon danach ausgerichtet.

Geschätzte Damen und Herren! Was wollen wir? Der Vorwurf, Herr Kollege Schwarzenberger, wir wollten die Bauern schädigen, stimmt genauso wenig wie der, daß alle Bauern Tierquäler sind. Es geht uns vielmehr darum, die Ängste und Einwände der Bauern auszuräumen und darauf aufmerksam zu machen, daß der Tierschutz auch die Bauernschaft schützen kann. Denn der Tierschutz schützt die Landwirtschaft vor Auswüchsen, und – wie Frau Kollegin Petrovic auch gesagt hat – er schützt die Fleischwirtschaft vor verhängnisvollen Irrtümern. Das wissen wir! Er verhindert auch eine übermäßige Zentralisierung und eine Konzentration der Nutztierproduktion, welche auch den Konsumenten und der Landwirtschaft schaden.

Geschätzte Damen und Herren! Es war eine durchaus positive Entwicklung, als sich 1993 die Bundesländer auf eine gemeinsame Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft mit der Verpflichtung für die Länder, die den in den Vereinbarungen enthaltenen Mindestvorschriften entsprechenden Bestimmungen zu erlassen, einigten. Das ist die sogenannte und von der ÖVP oft zitierte Artikel-15a-Vereinbarung betreffend Nutztierhaltung. (Abg. Rauch-Kallat: Die jetzt schon dem TGI gerecht wird! Gott sei Dank!) Frau Kollegin! Diese Vereinbarung war durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber jetzt kommt’s: Diese Vereinbarung wäre bis September 1996 von allen Bundesländern umzusetzen gewesen. Tatsächlich umgesetzt haben diese Mindestvorschriften lediglich Wien, die Steiermark und Kärnten, kundgemacht haben sie die Länder Niederösterreich und Burgenland, und Entwürfe gibt es von Oberösterreich und Salzburg. Untätig waren bisher Tirol und Vorarlberg. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Herr Kollege! Man sieht, daß das Engagement für Tiere und für den Schutz der Tiere recht unterschiedlich ist. Ich möchte nur auf einen Bericht im "Wiener" hinweisen, wonach – das mußte ich mit Entsetzen feststellen – in Vorarlberg Hunde und Katzen gegessen werden. Das ist ein ganz ausführlicher Bericht, ihn zu lesen würde ich Ihnen empfehlen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Weiters entspricht die Artikel-15a-Vereinbarung nicht den gültigen EU-Richtlinien (Zwischenruf des Abg. Wurmitzer ), und das wissen Sie auch. Selbst Kommissar Fischler hat in der letzten Hauptausschußsitzung darauf aufmerksam gemacht, daß diese Richtlinien noch nicht umgesetzt sind, und er hat sie eingefordert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege und Frau Kollegin von der ÖVP! Die Artikel-15a-Vereinbarung ist unzureichend! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie kann nur als Vorstufe beziehungsweise als Instrument zur Bewußtseinsbildung dienen, denn die Ländervereinbarung kann – und das wissen Sie auch – einseitig aufgehoben werden, wenn der Landeshauptmann mit der einheitlichen Regelung nicht einverstanden ist. Die Lebensbedingungen verschiedener Tierarten werden außerdem überhaupt nicht geregelt.

Meine Damen und Herren! Es klingt doch wie Hohn, wenn die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich davon spricht, daß die Artikel-15a-Vereinbarung absolut ausreicht, um das Ziel eines umfassenden Tierschutzes in Österreich zu erreichen. Das stimmt einfach nicht! Seien wir doch ehrlich, und geben wir das zu!

Die genannten Versäumnisse sind daher schwerwiegende Gründe für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz. Der SPÖ-Entwurf übernimmt einerseits die EU-Richtlinien, umfaßt gleichzeitig aber auch all jene Bereiche, die bisher noch nicht geregelt wurden. Es sind dies, wie schon angesprochen, die Haustiere, die Wildtiere, Sporttiere, Zoo- und Zirkustiere, der Tierhandel sowie Tierpensionen und so weiter.


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