Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 98

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Der SPÖ-Entwurf enthält eigentlich nur Selbstverständlichkeiten, die in den Landesgesetzen freilich keine sind. Diese Selbstverständlichkeiten ergeben sich aber aus ethischen, konsumentenpolitischen, gesundheitlichen und ökologischen Gründen. Anerkannte Experten – das haben Sie gehört, und das wissen Sie – geben uns recht. Man könnte eine Reihe von Beispielen aufzählen.

Geschätzte Damen und Herren! Sämtliche Anträge der Fraktionen werden zur Begutachtung ausgesandt. Wir erwarten weitere Vorschläge im Sinne eines umfassenden Tierschutzes in Österreich. Wir hoffen auf Qualitätsverbesserung, Frau Kollegin Motter – sie ist allerdings jetzt nicht da –, denn Tierschutz ist nicht nur eine Frage der politischen Zuständigkeit, sondern auch eine Frage der persönlichen Anständigkeit – um mit den Worten von Professor Festetics zu sprechen.

Herr Präsident! Abschließend beantrage ich, den Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren (171 der Beilagen) gemäß § 72 Abs. 6 GOG nochmals an den Verfassungsausschuß zu verweisen, um weitere Beratungen vornehmen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Rückverweisungsantrag, den die Frau Abgeordnete soeben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt, soweit ich sehe, sogar von allen fünf Fraktionen. Er wird dann abgestimmt werden.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schwarzenberger zu Wort gemeldet. Sie kennen die Spielregeln.

17.21

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Parfuss hat gesagt, die durch die Artikel-15a-Vereinbarung sozusagen erzwungenen landesgesetzlichen Regelungen seien in Salzburg und Oberösterreich nur im Entwurf vorhanden.

Das ist falsch. In beiden Bundesländern sind die Landesgesetze bereits beschlossen. In Salzburg ist – zugegebenermaßen – erst im Herbst 1996 das letzte dieser Landesgesetze mit den Stimmen der ÖVP und der Freiheitlichen Partei beschlossen worden. Nach Unterlagen von Dozent Dr. Bartussek, der einen Tiergerechtheitsindex aufgestellt hat, entspricht der Mindeststandard des Salzburger Nutztierschutzgesetzes 1996 sogar 16 bis 20 Punkten. Damit ist er höher als der Vorschlag für das Bundes-Tierschutzgesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schwemlein. )

17.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Maria Rauch-Kallat zu Wort. – Bitte sehr.

17.23

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Tierschutzvolksbegehren, das von 460 000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wurde, zielt vor allem auf die Verbesserung des Tierschutzes ab, sieht aber neben einer bundesgesetzlichen Regelung des Tierschutzes auch die Tiervolksanwaltschaft und einige andere Punkte vor, vor allem auch die finanzielle Förderung des Tierschutzes. Wir haben im Unterausschuß und im Ausschuß, das heißt in Experten-Hearings, lediglich über die materiellen Formen und über Kompetenzverschiebungen diskutiert. Ich bedauere das ein wenig, weil über die anderen Teile des Tierschutzvolksbegehrens, vor allem über konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, nicht ausreichend diskutiert wurde.


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