Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 105

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exekutierbar ist. Lassen wir die Kompetenz dort, wo es am besten ist, nämlich bei den Ländern, und sehen wir zu, daß wir ein europaweites Tierschutzgesetz bekommen, das unseren Intentionen, nämlich einem umfassenden Tierschutz, entspricht! (Beifall bei der ÖVP.)

17.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Koller. Er hat das Wort.

17.53

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Das Tierschutz-Volksbegehren haben 460 000 Österreicherinnen und Österreicher unterschrieben. Der Tierschutz wird durch neun Ländergesetze geregelt. Eine Zersplitterung in neun Gesetze und etliche Verordnungen behindert den Vollzug des Tierschutzrechtes. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Deshalb brauchen wir ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.

Einige Beispiele: Die Kastration ohne Betäubung ist in Kärnten und Tirol bei bis zu zwei Monate alten Tieren erlaubt, in der Steiermark und im Burgenland bei bis zu vier Wochen alten Tieren und in Oberösterreich bei bis zu drei Wochen alten Tieren. Oder: Das Schächten ist in Wien, in der Steiermark und in Kärnten erlaubt, in allen anderen Bundesländern aber verboten. Sie sehen, wie wichtig aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Tierschutz, Tierleid kennen keine Grenzen. Abgeordneter Donabauer hat das im Ausschuß gesagt, und er hat auch gesagt, er ist vom Saulus zum Paulus gereift. Lieber Kollege Donabauer! Es ist sehr gefährlich, die Bibel zu zitieren, besonders die Apostel, denn unter den Aposteln war auch einer, der Judas hieß. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Was soll das?) Das beweist einmal mehr die Doppelbödigkeit der ÖVP: Im Ausschuß schöne Worte, aber wenn es an das Eingemachte geht, dann ist die ÖVP dagegen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Bundes-Tierschutzgesetz wäre nur ein Vorteil für die Landwirtschaft. Die Bauern könnten nicht länger gegeneinander ausgespielt werden. Die Bauern sind nämlich auch Beratungsopfer. Die Stallbauweisen wurden den Bauern oft regelrecht aufgezwungen. Von den Kammerberatern wurden den Bauern oft viel zu teure, nicht artgerechte Stallungen empfohlen. (Zwischenruf des Abg. Auer. ) Ein klassisches Beispiel dafür ist der Kurzstand, ein anderes der Kuhtrainer. Das sind Beispiele einer nicht artgerechten Tierhaltung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir müssen flächendeckend zu einer artgerechten Tierhaltung kommen. Beim Hearing wurde von Vertretern der Landwirtschaftskammern, von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums behauptet, Österreich sei innerhalb der EU beim Tierschutz vorbildlich. Der Vertreter des Gesundheitsministeriums wiederum hat behauptet, Österreich müsse im Bereich des Tierschutzes erst auf EU-Standard gebracht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir fordern klare Regelungen. Schächten darf nur durch eine Fachkraft im Inlandsschlachthof erfolgen. Wir wollen keine Lebendtiertransporte in islamische Staaten und keine Subventionen für Lebendtiertransporte. Wir fordern auch Übergangsfristen und Beihilfen für Betriebsumstellungen in der Landwirtschaft. (Abg. Schwarzenberger: Auch nicht mehr für Zuchtvieh?)

Zusammenfassend ist zu sagen: Tierschutz darf sich nicht nur mit der Nutztierhaltung befassen, sondern es gehören auch in freier Natur lebende Tiere, Heimtiere und Tiere in Streichelzoos mit einbezogen. Tierschutz muß das Anliegen aller sein! Wir Freiheitlichen wollen keine Förderung des Stierkampfes in Spanien, wie dies die EU-Abgeordnete Schierhuber von der ÖVP unterstützt. Wir lehnen auch das Gänsestopfen in Ungarn und den Vogelfang in Italien strikte ab. Wir wollen ein in Europa vorbildliches Tierschutzgesetz, bei dem sowohl die Interessen der Bauern als auch die der Konsumenten berücksichtigt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte sehr.


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