Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 156

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Dieser Gesetzesantrag hat eine Genesis, die Sie alle kennen, nämlich die, daß es seit nicht allzu langer Zeit in der Steiermark eine Landeshauptfrau gibt, und sich bei dieser Gelegenheit die Debatte daran entzündet hat, ob das nun eine Landeshauptfrau oder eine Frau Landeshauptmann ist.

Einige wußten es besser und haben gemeint, daß die Frau Klasnic sich nicht Landeshauptfrau nennen kann. Sie mögen jetzt lächeln oder schmunzeln, vor allem die männlichen Kollegen von der ÖVP, aber diese Debatte ist dennoch nicht so lächerlich, wie Sie glauben, denn sie entlarvt einiges. Sie entlarvt zum Beispiel den Umstand, daß es bis dahin noch nie eine Frau in einer solchen Funktion gegeben hat, und das ist bedenklich genug!

Sie entlarvt auch, daß die Sprache natürlich ein Spiegel des Bewußtseins ist. Das ist genau das, was ich bei Ihnen dann, wenn Sie das so lächerlich finden, nur noch einmal bedauernd feststellen kann. Denn eigentlich – und damit komme ich auch schon zum Kern des Ganzen – ist dieser Antrag nämlich eine Selbstverständlichkeit und ist auch bereits in der Verfassung im Artikel 7 geregelt. Dieser sieht vor, daß natürlich die Amtsbezeichnungen in der Form verwendet werden können, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Darüber hinaus wird im Absatz 3 auch noch gesagt, daß Amtsbezeichnungen beziehungsweise Titel in der Form verwendet werden können, die das auch zum Ausdruck bringt.

Das eigentlich Betrübliche daran war aber, daß sich dann in der Steiermark die Diskussion daran entzündet hat, daß man – ich sage ganz bewußt "man", denn es waren männliche Kommentatoren, die das gesagt haben – das in Abrede gestellt hat und gesagt hat: Das ist einfach natürlich ... (Ruf bei der ÖVP: Der Dachstein!)

Sie können ruhig weiterblödeln! Ich aber sage Ihnen: Zu Recht hat es seinerzeit einen Brief an die Richterinnen des Verfassungsgerichtshofes gegeben, als es in jenem Fall der zwei Frauen, die ein Hochschulstudium absolviert und die Bezeichnung "Magister" erhalten haben, diesen bewußten Bescheid des Verfassungsgerichtshofes gegeben hat. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Einspruch damals recht gegeben. Danach hat dieses Hohe Haus – Sie waren wahrscheinlich mit dabei, viele von Ihnen – das Hochschulstudiengesetz geändert und den Titel "Magistra" eingeführt. (Abg. Dr. Nowotny: Gott sei Dank!)

Ich kann Ihnen auch diesen Brief, der dahin ging, daß eben in umgekehrter Weise einmal alle Männer mit weiblichen Formen angeredet werden sollen, in Erinnerung rufen, um Ihnen klar und bewußt zu machen, was das bedeutet. Das ist ein Spiegel, den Sie offensichtlich sonst nie vorgehalten bekommen.

Zurück zu meinem Antrag, zur erwähnten Gesetzesänderung. Es sieht nichts anderes vor, als daß ein für alle Mal in der Formulierung klarzustellen ist, daß eben konkret das weibliche Korrelat zum Landeshauptmann die Landeshauptfrau und zum Bezirkshauptmann die Bezirkshauptfrau ist. Warum? – Um einerseits allen falschen Behauptungen den Boden zu entziehen, ihnen den Anlaß zu nehmen, und um auf der anderen Seite eine einheitliche feministische Form einzuführen, damit es nicht zu solch eigenartigen Formulierungen wie zum Beispiel "Landeshauptmännin" und ähnlichem kommt.

Zuletzt sei mir noch erlaubt, zu sagen, daß ich weiß, daß das alles keine sehr glückliche und vermutlich auch keine wirklich befriedigende Form ist, wie nun das Geschlecht des jeweiligen Inhabers, der jeweiligen Inhaberin einer solchen Funktion ausgedrückt werden kann, und daß es wahrscheinlich besser wäre, eine Form zu finden, die insgesamt neutraler ist. Aber das wäre eine sehr große Reform, und auf eine solche möchte ich nicht warten. Sie würde viele Formen einschließen. Es gibt heute schon den Kaufmann und die Kauffrau, es gibt den Gemeinderat und die Gemeinderätin, es gibt den Stadtrat und die Stadträtin, es gibt den Obmann und die Obfrau. Es gibt viele solche Formen, die im Bewußtsein der Menschen heute schon viel selbstverständlicher sind als der Titel Landeshauptfrau oder Bezirkshauptfrau.

Ich bin aber optimistisch genug, daran zu glauben, daß es irgendwann einmal so viele weibliche Amtsinhaberinnen und Funktionsträgerinnen geben wird, daß die Bezeichnungen "Landeshauptfrau" und "Bezirkshauptfrau" eine Selbstverständlichkeit sein werden, so wie heute die Bezeich


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