Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 157

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nungen Gemeinderätin und Stadträtin bereits selbstverständlich sind. Bis es soweit ist, soll dieser Spiegel des Bewußtseins Ihnen helfen. Daher dieser Gesetzesantrag.

Ich appelliere an Sie alle, diesem Gesetzesantrag im Ausschuß die Zustimmung zu geben und die Änderung zu beschließen. Denn es handelt sich, wie gesagt, nur mehr um die Korrektur einer Bezeichnung beziehungsweise zweier Bezeichnungen, was bisher einfach übersehen worden ist.

Ich meine, ich muß Ihnen nicht vorlesen, was dieses Haus schon alles beschlossen hat, was die sprachliche Gleichstellung betrifft. Es handelt sich um eine Selbstverständlichkeit – fast möchte ich sagen: eine Lappalie –, aber sie gehört beschlossen und durchgeführt. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Sie wissen aber schon, daß Frau Klasnic "Frau Landeshauptmann" genannt werden will?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)

21.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

21.40

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! "Die Mächtigen haben seit jeher dafür gesorgt, daß nur sie im Besitz der Sprache bleiben. Sie haben es durch Sprachmacht und Sprachgewalt getan, das heißt durch Verbote und Gebote." – Das sagt die Linguistin Senta Trömel-Plötz, die Begründerin der feministischen Linguistik. Und die bedeutende österreichische Dichterin Ingeborg Bachmann hat gesagt: "Keine neue Welt ohne neue Sprache."

Die Sprache ist unser wichtigstes Verständigungsmittel. Die Sprache wirkt bewußtseinsbildend. Der Wandel der Sprache wirkt auf unser Bewußtsein und verändert unmittelbar die soziale Welt. Die sprachliche Gleichstellung ist ein Teil der rechtlichen und sozialen Gleichstellung.

Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten hat eine Studie in Auftrag gegeben: "Kreatives Formulieren, Leitlinien zu geschlechtsgerechtem Sprachgebrauch". Diese Studie wird, soviel ich weiß, in den nächsten Tagen vorgestellt werden. Ich bin schon sehr gespannt darauf. Ich glaube, daß das ein Thema ist, das man nicht unterschätzen und über das man sich nicht lustig machen soll. Daher bin ich durchaus dafür, daß wir die Diskussion über die Formulierung in Art. 7 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes verstärken.

Ich denke, wir sollten das tun, aber wir dürfen uns nicht mit solchen Dingen begnügen. Wir dürfen uns dadurch nicht ablenken lassen von den ganz zentralen Fragen, die uns unter den Nägeln brennen: die steigende Arbeitslosigkeit bei Frauen, die Diskriminierung am Arbeitsplatz, die mangelnde Partnerschaft in der Familie und das Problem, daß es für Frauen sehr schwer ist, Beruf und Familie in Einklang zu bringen.

Das, was in diesem Antrag angesprochen ist, kann nur ein Aspekt sein, aber auch damit muß man sich befassen. Ich meine, daß wir abgesehen davon aber ein ganzes Paket von frauenfördernden Maßnahmen brauchen, und das sollten wir gemeinsam in Angriff nehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

21.42

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frauenrollen und Frauenbilder haben sich gewandelt und sind im Wandel begriffen. Frauen erreichen heute Funktionen, die ihnen viel zu lange vorenthalten wurden. Man dachte gar nicht daran, daß Frauen solche Funktionen jemals erreichen können. Deswegen gibt es Funktionsbezeichnungen wie zum Beispiel "Landeshauptmann" oder "Bezirkshauptmann", weil es früher völlig undenkbar war, daß Frauen in diese Funktionen kommen.


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