Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 37

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Ich habe mir vor wenigen Tagen einmal zusammengerechnet, wieviel eigentlich die österreichische Gesellschaft – durch spezifische Investition in Schulen – beispielsweise in einen Schüler investiert, der im Jahr 1997 die Matura an einer allgemeinbildenden höheren Schule machen wird. Während der vier Klassen Volksschule und der acht Klassen AHS werden seitens der österreichischen Gesellschaft, seitens des Staates rund 700 000 S direkt in die einzelne Person investiert. Ich glaube, das ist eine beachtliche Höhe, wobei all das nicht berücksichtigt ist, was vorher und nachher investiert wird, was zusätzlich privat, familiär dazukommt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Betrag. Wir sollten auch bildungsökonomisch sehen, welche Summen wir dafür ausgeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute die vier einzelnen Tagesordnungspunkte erörtern und beschließen werden, dann ist das nichts anderes als ein Hineinsetzen von Mosaiksteinen in die große Herausforderung unserer Bildungspolitik. Bildungspolitik steht unmittelbar im Zusammenhang mit Arbeitsmarktpolitik, steht unmittelbar im Zusammenhang mit Beschäftigungspolitik, und Bildungspolitik bedeutet nicht, so wie es früher einmal vielleicht der Fall war, eine gute Erstausbildung anzubieten und dann keinerlei weitere Fortbildung mehr zu betreiben, sondern bedeutet, daß wir alles dazu tun müssen, eine möglichst optimale Erstausbildung in der normalen schulischen Ausbildung zu gewährleisten, daß wir darüber hinaus aber jeden einzelnen Schüler, jede einzelne Schülerin auch in die Lage versetzen müssen, dieses Lernen lernen tatsächlich zu inhalieren und das lebensbegleitende Lernen zum Grundsatz zu erheben. Denn eines ist klar: Durch den enormen Fortschritt unseres Wissens und des leichten und schnellen Veralterns des bisherigen Wissens wird es in Zukunft immer wichtiger sein, möglichst schnell mit dem Neuen konfrontiert zu sein und dieses Neue sich anzueignen.

Deswegen ist dieses heute in Verhandlung stehende Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige wichtig. Immerhin nehmen derzeit rund 12 000 Personen das Angebot dieser verschiedenen Schulen, deren Innenbereich wir heute gesetzlich regeln, weil bisher eine solche gesetzliche Regelung nicht existiert hat, wahr, also immerhin ein Breiter Kreis von Personen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier wird erwachsenengerecht geregelt, nicht schülergerecht. Das ist der wesentliche Unterschied im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, da die Lernenden im Beruf stehen und andere Anforderungen, andere Bedingungen vorfinden müssen, um den entsprechenden Notwendigkeiten des Bildungserwerbs gerecht werden zu können.

Über die Begabtenförderung – diese Diskussion ist bereits hereingebracht worden – haben wir auch im Ausschuß schon diskutiert, und wir sollten diese heute hier besonders unterstreichen. Die Frau Bundesministerin hat schon in der Fragestunde darauf hingewiesen. Einige Damen und Herren im Unterrichtsausschuß waren überrascht, als sie den umfassenden Bericht der Frau Bundesministerin über das, was bisher schon in der Begabtenförderung gemacht worden ist, gehört haben.

Ich nenne beispielsweise nur die Broschüre "Begabungen unserer Kinder. Wie können wir sie erkennen und fördern?", die verteilt worden ist. Sie zeigt nur ein wenig von der umfassenden Palette auf, die im Unterrichtsministerium seit Jahr und Tag verwirklicht wird, und sie zeigt, welche zusätzlichen Maßnahmen bereits verwirklicht werden konnten. Diese Broschüre ist, wie gesagt, den Lehrern, den Eltern angeboten und im vergangenen Jahr verteilt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bekenne mich dazu, daß wir im Sinne der Autonomie, im Sinne der Flexibilität, im Sinne der Regionalisierung möglichst viele Einzelinitiativen ermöglichen sollten, und ich bekenne mich dazu, daß wir besonders begabten Schülerinnen und Schülern das Überspringen von Klassen ermöglichen. Das ist aber nicht eine Forderung, die jetzt aufgestellt wird, sondern eine Forderung, die bereits verwirklicht worden ist.

Wir haben dazu die gesetzlichen Bestimmungen schon längst geschaffen, und es wird auch wahrgenommen. Es ist doch nicht so, daß niemand eine Klasse überspringen könnte; deswegen ist es auch möglich, daß jemand, der beispielsweise zwischen der ersten und achten Klasse Gymnasium irgendeine Klasse übersprungen hat, schon mit 17 Jahren in Österreich maturieren


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