Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 43

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Meine Damen und Herren! Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist die laufende Verbesserung, ist die Modernisierung der Qualifikation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein sehr entscheidender Ansatz. Den erwachsenengerechten Bildungseinrichtungen kommt dabei ganz besondere Bedeutung zu.

Wir meinen daher, daß das nunmehr vorliegende Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige sehr wohl eine Weiterentwicklung und eine Antwort auf die Herausforderungen der Zeit darstellt und daß wir mit der heutigen Beschlußfassung einen weiteren Schritt in Richtung lebensbegleitendes Lernen gehen.

Erfaßt werden in diesem Gesetz – das wurde schon erwähnt – alle Formen von Schulen für Berufstätige, allgemeinbildende höhere, berufsbildende mittlere und berufsbildende höhere Schulen und Lehranstalten.

Kollege Moser hat hier kritisiert, daß das zuwenig an Weiterentwicklung sei. Ich darf Ihnen, Herr Kollege, schon sagen, daß wir – und das ist nicht immer der Fall – gerade bei der Entwicklung und Diskussion dieses Gesetzes die in diesen Schulen tätigen Pädagoginnen und Pädagogen wie selten zuvor in die Gesetzwerdung eingebunden haben. Ihre Erfahrungen, ihre Wünsche, aber auch ihr Können und ihre Kompetenzen haben in dieses Gesetz wirklich Eingang gefunden, viele ihrer Vorstellungen wurden einbezogen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen aus diesen Schulen für ihre Mitarbeit sehr dankbar. Ebenso dankbar bin ich den Beamtinnen und Beamten des Ministeriums für die gute Zusammenarbeit.

Ich glaube – und das betone ich –, daß die Schulen für Berufstätige nun doch die immer wieder monierte und eingeforderte Rechtssicherheit bekommen haben.

Es geht bei diesem Gesetz um Schulen für Erwachsene, und es war daher erforderlich, in diesem Gesetz insbesondere Elementen der Erwachsenenbildung wie dem Fernunterricht, Modulsystemen, besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Lehr- und Lernformen, aber auch Prüfungssituationen, Prüfungsmethoden und Fragen der Beurteilung Rechnung zu tragen. Wir meinen, daß das sehr wohl ein Schritt in Richtung Modernisierung unseres Bildungssystems ist.

Unser Bildungssystem muß weiterentwickelt werden. Es muß so flexibel und so durchlässig wie möglich gestaltet werden, insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung, um einem mehrmaligen Wechsel des Berufes, dem Entstehen neuer Berufe und Berufsfelder, der notwendigen Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht werden zu können und um die Herausforderungen der neuen Kommunikationstechniken annehmen zu können. Dazu zählen eben in besonderer Weise Modulelemente, aber auch die in Arbeit stehende Berufsreifeprüfung darf da nicht fehlen.

Ich möchte jetzt auf ein Problem eingehen, das uns besondere Sorge bereitet. Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist derzeit nicht möglich, den Pflichtschulabschluß, wenn man die öffentliche Schule ohne Pflichtschulabschluß, etwa ohne Hauptschulabschluß, verläßt, an einer öffentlichen Schule nachzuholen. Es ist lediglich im Rahmen einer Externistenprüfung möglich, diese Versäumnisse nachzuholen.

Wir wissen – und das tut uns weh –, daß jährlich rund 5 000 bis 7 000 Jugendliche die AHS, die Hauptschule oder die Sonderschule ohne Pflichtschulabschluß verlassen. Die Kosten für den nachträglichen Erwerb dieses Abschlusses sind enorm, sie liegen zwischen 7 500 S an der Volkshochschule und sagenhaften 24 000 S an privaten Fernlerninstituten. Nun sind das aber gerade oft Menschen, die keine Arbeit und auch keine Aussicht auf einen Arbeits- oder Lehrplatz haben, an oder unter der Armutsgrenze leben und sich diesen nachträglichen Abschluß kaum leisten können.

Ich appelliere daher an alle Bildungsverantwortlichen dieses Hauses, die heute von der Frau Bundesministerin in der Fragestunde angesprochenen Lösungsansätze möglichst rasch zielgruppenorientiert und flexibel weiterzuentwickeln und anzubieten. Der Bildungsabschluß ist eine Chance für den Einstieg in einen Beruf. Das Fehlen eines positiven Bildungsabschlusses ist eine


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