Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

senengerechter. Das heißt, es nimmt Rücksicht auf die Klientel, Rücksicht auf die Betroffenen, Rücksicht darauf, daß es sich um Erwachsene handelt, Erwachsene, die einem Beruf nachgehen, Erwachsene, die bereits eine Familie gegründet haben. Beispiele dafür wurden bereits genannt.

Es ist also möglich – und da stehe ich auch im Widerspruch zu den Freiheitlichen –, mit drei Nichtgenügend aufzusteigen. Der junge Erwachsene muß schon selbst wissen, wie er seine Wissenslücken auffüllen kann, wie er damit umgehen soll. (Abg. Rossmann: Ich habe Kinder in diesem Alter mit drei Nichtgenügend, und die sind nicht in der Lage, das selbst zu wissen!) – Wir sprechen auch nicht von Kindern, bei denen ist es ja auch nicht möglich, sondern wir sprechen von Erwachsenen, die ja selbst schon frei entscheiden können und mit dieser Problematik umgehen müssen. (Abg. Rossmann: Das ist ja der nächste Schritt, den Sie setzen!) Die Art und Weise, wie er diese Wissenslücken schließen will, muß im Entscheidungsbereich des einzelnen bleiben. Wenn er die Chance nicht nützt, ist er selber schuld, aber wir müssen ihm diese Chance geben.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wird das Subsidiaritätsprinzip in diesem Gesetz auch viel stärker betont, was sich in mehr Deregulierung, Dezentralisierung und in mehr Autonomie äußert. Ich sagte schon, daß auf Lebensalter und Berufstätigkeit im Unterricht Bedacht genommen wird. Es werden auch Formen des Fernunterrichtes mit einbezogen, wobei ich sagen muß, daß in Österreich der Fernunterricht leider noch eher unterentwickelt ist. Es werden berufliche und außerberufliche Vorkenntnisse in die Studienzeiten eingerechnet. Es besteht sehr wohl eine Teilnahme am Unterricht, jedoch gibt es auch wieder unter Berücksichtigung der berufstätigen Erwachsenen Lockerungen, daher müssen auch die Leistungsbeurteilungen anders sein. Im Gegensatz zur Normalschule, wo die Mitarbeit im Unterricht bei der Leistungsbeurteilung sehr wichtig ist, haben wir es bei den Berufstätigen mit punktueller Leistungsbeurteilung zu tun.

Um zum Schluß zu kommen: Wir werden heute hier ein Gesetz beschließen, das, wie ich schon sagte, eine lange Phase der Rechtsunsicherheit beendet. Sollte sich – Kollege Öllinger hat gemeint, dieses Gesetz gehe ihm zuwenig weit – bei der Vollziehung des Gesetzes in den nächsten Jahren herausstellen, daß das eine oder andere tatsächlich geändert gehört, dann werden wir Sozialdemokraten sicher zu einer Novellierung bereit sein. (Beifall bei der SPÖ.)

11.47

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß die Abgeordneten Rosenstingl und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuß zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung für die Unzulänglichkeiten bei der Vorbereitung, Auftragvergabe, Herstellung, Verbreitung und allgemeinen Organisation der Einführung der Autobahnmautvignette einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Im Sinne der eben genannten Bestimmung der Geschäftsordnung finden die Debatte und die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Frau Abgeordneter Dr. Gredler das Wort. – Bitte.

11.47

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Begabtenförderung wurde hier schon öfters erwähnt, es ist eigentlich eine Begabungsförderung. Nur: Wer beurteilt diese Begabung? Ist zum Beispiel ein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite