Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 55

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jugendlicher "Hacker", der durchaus eine Begabung hat, und zwar eine Begabung im Softwarebereich, ein Spezialist, jemand, den man fördern sollte, oder jemand, den man einsperren sollte? Oder kann diese Person unmittelbar nach Verbüßen der Strafe ein Informatikstudium absolvieren?

Das sind interessante Dinge, die zu bewerten sind. Daher: Wer bewertet diese Begabungen wirklich, beziehungsweise wer kann beschließen, wie es mit den betroffenen Leuten weitergehen soll? – Es ist unglaublich schwierig, und daher glaube ich nicht, daß es richtig ist, daß Personen, die begabt sind, und zwar womöglich auf vielen Gebieten, in Sonderschulen abgesondert und dort getrimmt werden. Ich glaube, daß man individuelle Leistungen beurteilen und daher individuelle Förderungen erlauben sollte. Das geht allerdings nicht, Frau Bundesministerin, wenn man die Förderung nur einem Lehrer beziehungsweise einer Lehrerin überläßt, während die restlichen 30 Schüler darauf warten, beschäftigt zu werden. Bei diesen Klassengrößen wird das leider nicht funktionieren.

Was den Fernunterricht betrifft – mein Vorredner hat das schon gesagt –, wird eigentlich fast nichts angeboten. Das tut mir sehr leid, denn das ist eigentlich jene Unterrichtsform, die wir uns in der Zukunft wünschen würden, und zwar im speziellen in bezug auf die Erwachsenenbildung. Das wäre eine Möglichkeit, Beruf mit lebenslangem Lernen zu kombinieren – ein Ziel, das wir Liberale auch vor Augen haben.

Neue Technologien sind überhaupt nicht berücksichtigt. Warum soll man eigentlich nicht via Internet in einen Unterricht einsteigen, diesen Unterricht besuchen, ohne an Ort und Stelle zu sein? Das sind Dinge, die offenbleiben, die nicht beachtet werden. Anscheinend ist es nicht erwünscht, daß man neue Wege für das nächste Jahrtausend beschreitet.

In bezug auf die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem die Unterrichtsordnung für Schulen für Berufstätige erlassen werden soll, ist § 3 bemerkenswert: Personenbezogene Bezeichnungen erfassen Männer und Frauen gleichermaßen. In Anbetracht der Debatte von gestern nacht muß ich sagen, es würde mich sehr freuen, wenn in Hinkunft dieselben Anstrengungen, die für das UniStG gemacht wurden, und zwar konsequent die weiblichen und männlichen Bezeichnungen anzuführen, in diesem Gesetz und auch in anderen Gesetzen aus Ihrem Ressort gesetzt würden. Man kann die Funktion eines Schulleiters, eines Werkstättenleiters, eines Studienkoordinators, eines Lehrers beziehungsweise eines Studienvertreters durchaus auch in der weiblichen Form anführen, ohne daß es für den Leser oder für die Leserin unerträglich ist.

Was auch bemerkenswert ist, ist, daß man einen Regelungsbedarf sieht, und da äußert sich wieder einmal die Regelungswut. Man sagt, daß die Hausordnung eigentlich nicht zu regeln ist, aber man regelt sie, indem man sie hier festschreibt. Man sagt, daß Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse auch nicht zu regeln sind, aber man regelt sie auch in diesem Bereich. Das sind Dinge, die ich nicht verstehe.

Die Blüte ist § 17, die Regelung der Unterrichtssprache. Da heißt es: Schulbehörden sollen als Unterrichtssprache in der Schule eine andere Sprache anordnen können, zum Beispiel wegen der Zahl von fremdsprachigen Personen. Dies bezieht sich aber nicht auf jene, die sich in dieser Klasse aufhalten, sondern auf jene, die sich in Österreich aufhalten. Das ist ja besonders interessant! Also es richtet sich nicht nach dem Bedarf in der Klasse selbst, sondern nach der Anzahl von Personen, die sich in Österreich aufhalten.

Wenn es nun eine Klasse von 20 Schülerinnen und Schülern gibt, die zum Beispiel Suaheli als Unterrichtssprache haben wollen, wo es sich zufällig trifft, daß eine derartige Ballung in der Klasse auftritt, und es aufgrund der Schulorganisation möglich ist, auch weil es eine Privatschule ist, dann kann das nicht durchgeführt werden, da es in Österreich wahrscheinlich nur 800 Personen gibt, die Suaheli sprechen. Dadurch greifen Sie sogar in Privatschulen und deren Unterrichtskonzept ein, was ich eigentlich nicht für zulässig halte. Ich glaube, man sollte die Schulautonomie insofern ernst nehmen, als man dieses Papier um 50 bis 70 Prozent reduzieren und


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