Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 56

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nur mehr das regeln sollte, was absolut notwendig ist. Hausordnungen und derlei sollte man in Ruhe lassen. (Beifall des Abg. Mag. Peter. )

11.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Horngacher. Frau Abgeordnete, ich bitte um eine Sekunde Geduld, es ist am Bildschirm etwas passiert, und es wurde Ihnen eine Redezeit angelastet, die Sie noch nicht konsumiert haben. – Gut. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten. Ich kontrolliere das händisch, es ist am Schirm nicht richtig. – Bitte.

11.54

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit dem Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige wurde der Bereich der inneren Ordnung der Schulen für Berufstätige erstmals gesetzlich geregelt. Die Regierungsvorlage berücksichtigt die Erfahrungen. Es ist nicht – wie Herr Abgeordneter Moser gemeint hat – nur abgeschrieben. Sie berücksichtigt schon die Erfahrungen, die in diesem Bereich gemacht wurden. Es wird auf die Mehrfachbelastungen der Studierenden durch Schule, Familie und Beruf und deren Bedürfnisse Rücksicht genommen. Daraus resultiert wahrscheinlich diese Regelung mit den drei Nichtgenügend. Denn es kann natürlich ein berufstätiger Mensch schon einmal aus privaten Gründen oder etwa aufgrund eines Auslandsaufenthaltes oder ähnlichem ausfallen und sich daher schwer tun. Deswegen unsere Zustimmung dazu.

Die verpflichtende Teilnahme am Unterricht wird jedoch prinzipiell beibehalten. Einbezogen in das Gesetz sind auch die Formen des Fernstudiums. Diese Schulen sind insgesamt wertvolle Spezialeinrichtungen.

Zum Antrag des Abgeordneten Mag. Schweitzer, der eine generelle Begabtenförderung vorsieht, möchte ich folgendes feststellen: Dieses Thema wurde im Ausschuß heftig diskutiert, wobei die ideologischen Unterschiede der Parteien deutlich zutage getreten sind. Und ich finde es auch richtig, daß man sie erkennt. Wir von der Österreichischen Volkspartei orientieren uns an der christlichen Soziallehre. Daher ist für uns der Mensch ein Geschöpf Gottes, und der Wert jedes Menschen ist gleich. Er ist gleich, ob der Mensch ganz leistungsfähig ist, durch Behinderung oder Krankheit nur teilweise leistungsfähig ist, oder ob er ein Kind ist oder ein alter Mensch ist, der vielleicht nicht mehr leistungsfähig ist.

Die Solidarität gebietet daher, daß jene die Leistung erbringen müssen, die es können und die für die anderen sorgen können. Es kann aber nicht so sein, wie das beim Modell des Basislohns für alle der Fall ist, daß die, die schwer arbeiten, jene erhalten sollen, die gar nicht arbeiten wollen. Das ist auszuschließen.

Es ist legitim und gut, daß wir besonders schwache Schüler unterstützen und Möglichkeiten einer Förderung bieten. Daher ist es auch begrüßenswert, Schüler mit besonderen Talenten zu fördern. Und das wird bereits gemacht. Frau Bundesministerin Gehrer hat ein eigenes Referat für die Begabtenförderung eingerichtet. Es gibt bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten und darüber hinaus eine ausgezeichnete Broschüre des Ministeriums mit zahlreichen Informationen.

Auch die Maßnahme der Lehrplanverdichtung, indem man einen Kernbereich und einen Erweiterungsbereich vorsieht, bietet zahlreiche Möglichkeiten einer speziellen Schwerpunktsetzung. So können die Schulen autonom den Erweiterungsbereich festlegen. Weiters werden Projektarbeiten gefördert, bundesweite Wettbewerbe, Olympiaden und dergleichen veranstaltet – besonders im Fremdsprachenbereich.

Wichtig scheint mir auch zu sein, daß es nach oberösterreichischem Vorbild zu einem weiteren Ausbau eigener Lehrgänge für Begabtenförderung an den pädagogischen Akademien kommt. Darüber hinaus soll es eine Ausweitung der Möglichkeiten, Klassen zu überspringen, geben, dies aber meiner Ansicht nach nur mit größter Vorsicht. Die Verankerung der Begabtenförderung im Lehrplan ist auch notwendig.


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