Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 123

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haben, etwas zu verschleiern oder etwas zu bagatellisieren, sondern wir haben nur die Haushaltsverrechnung, wie sie in Ansehung der Rücklagen zum Tragen kommt, zur Darstellung gebracht und haben damit im Zusammenhang, allerdings an anderer Stelle im Bundesrechnungsabschluß, auch einen Vorschlag eingebracht, wie man vielleicht einen Beitrag dazu leisten könnte, dieses Problem zu umgehen beziehungsweise für mehr Transparenz zu sorgen.

Der Vorschlag des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang lautet, daß man die Umsätze der Ausgleichsrücklage im Ausgleichshaushalt erfassen sollte, wo sie unserer Ansicht nach eher am Platz wären. Damit wäre dieses Problem gelöst. Auch diesbezüglich haben wir noch keine Zustimmung seitens des Finanzministeriums bekommen. Wir haben uns aber erlaubt, auch diesen Vorschlag im Bundesrechnungsabschluß festzuhalten.

Herr Abgeordneter! Sie haben darüber hinaus dem Rechnungshof die Anregung gegeben, er möge entweder in der Einleitung oder in der Zusammenfassung mehr analytische Bemerkungen anbringen. Wir sind für eine solche Anregung durchaus offen, und wir sind uns natürlich bewußt, daß gerade im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung vorgegebenen Ziel der Erreichung der Maastricht-Kriterien jetzt auch ein besonderer Anlaß besteht, dieses Problem den Abgeordneten, aber auch der Öffentlichkeit näherzubringen.

Ich möchte allerdings doch darauf hinweisen, daß wir uns der Problematik, wie es mit den Maastricht-Kriterien im Jahre 1995 bestellt war, angenommen haben. Man hätte aufgrund Ihrer Wortmeldung, Herr Abgeordneter, den Eindruck gewinnen können, wir hätten dazu überhaupt nichts gesagt. Es finden sich an zwei Stellen des Bundesrechnungsabschlusses unsere Bemerkungen, daß die Neuverschuldung zu Ende des Jahres 1995 6,2 Prozent und die Gesamtverschuldungsquote 69,5 Prozent betragen hat, daß also insoweit die Maastricht-Kriterien im Jahre 1995 deutlich verfehlt wurden. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben auch noch darüber hinaus unter Kapitel 7 des Bundesrechnungsabschlusses darauf verwiesen, daß man sehr wohl zu unterscheiden hat zwischen der Erfüllung der Maastricht-Kriterien auf der einen Seite und der Budgetkonsolidierung auf der anderen Seite. Denn sosehr man vielleicht der Meinung sein könnte, dies seien zwei völlig gleichgelagerte Problemgestaltungen, ist doch im Hinblick auf die von Ihnen auch erwähnte andere Berechnung der Maastricht-Kriterien als der Finanzschulden nach dem Bundeshaushaltsgesetz insoweit keine vollständige Parität gegeben. Daher sind wir der Auffassung – und haben uns bemüßigt gefühlt, dies auch dem Gesetzgeber näherzubringen –, daß man unabhängig von der Erfüllung der Maastricht-Kriterien auch ein Auge darauf zu werfen hat, wie im übrigen die Budgetkonsolidierung abläuft.

Sie haben auch bereits in Ihrem Diskussionsbeitrag darauf Bezug genommen, daß im Rahmen der Erfüllung der Maastricht-Kriterien gewisse formale Gestaltungsspielräume gegeben sind, die nach dem Bundeshaushaltsrecht nicht bestehen. Auf diese Problematik beziehungsweise auf diese Disparität haben wir auch im Bundesrechnungsabschluß hingewiesen, und wir meinen daher, der Verpflichtung, die der Rechnungshof in diesem Zusammenhang hat, doch entsprochen zu haben. Wir nehmen aber gerne Ihre Anregung auf, Herr Abgeordneter, uns im nächsten Bundesrechnungsabschluß noch weiter mit dieser Problemstellung zu befassen und auch nähere Detaillierungen zu bringen.

Ich darf allerdings auch darauf verweisen, daß der Rechnungshof, was die Erfüllung der Maastricht-Kriterien anlangt, bereits in der Vergangenheit in Berichtsform dem Nationalrat gegenüber Stellung genommen hat, und zwar zuletzt sehr ausführlich im Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1994, der dem Nationalrat Ende 1995 vorgelegt und in dem darauf verwiesen wurde, welche Unterschiede in der Berechnung der Maastricht-Kriterien einerseits gegenüber dem – wenn ich so sagen darf – normalen Finanzschuldenbericht beziehungsweise der normalen Finanzschuldenquote anderseits, wie sie sich nach dem Bundeshaushaltsgesetz ergibt, bestehen.

Wir haben in diesem Tätigkeitsbericht auch der Rolle der Länder und Gemeinden gedacht, die ja ihren Beitrag im Zusammenhang mit den Maastricht-Kriterien zu erfüllen haben – wie wir wissen, nach den derzeitigen Festlegungen im Ausmaß von 0,3 Prozent –, und wir werden auch


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