Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 63

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Ich möchte noch einmal auf die Betroffenheit zu sprechen kommen. Wir haben derzeit die Situation, daß jeder zehnte Arbeitnehmer häufig oder regelmäßig an Sonn- und Feiertagen beschäftigt ist. Weiters arbeiten etwa 15 Prozent der Beschäftigten gelegentlich am Sonntag.

Wenn man sich die einzelnen Berufsgruppen ansieht, stellt man fest, daß in den religiösen Berufen 80 Prozent am Sonntag arbeiten, bei den Hoteliers und Gastwirten 63,7 Prozent, im Bereich des Gartenbaus und der Landwirtschaft 54,7 Prozent, bei Erdöl- und Erdgasberufen sind es 53 Prozent, und die nächstgrößere Gruppe sind die Bergleute, die auch zu 53 Prozent am Sonntag beschäftigt sind, in weiterer Folge kommen Sicherheitsorgane und sonstige Dienstleister.

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, daß Sonntagsarbeit unter Rahmenbedingungen in unserem Arbeitsrecht bereits verankert ist. Unser Interesse muß es sein, daß bei Sonntagsarbeit entsprechende begleitende Maßnahmen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt werden.

Das System des grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsarbeitsverbotes wird durch die geplante Novelle in keiner Weise verändert. Das Verbot als solches bleibt aufrecht, Sonntagsarbeit bleibt weiterhin grundsätzlich verboten. – Ich glaube, das ist jene wichtige Information, die wir der Bevölkerung und den Kolleginnen und Kollegen vermitteln müssen, damit nicht aufgrund einer anfänglich vielleicht etwas oberflächlichen Diskussion der Eindruck entsteht, daß der Sonntag zu einem normalen Werktag werden soll. Das ist vom Gesetz her in keiner Weise vorgesehen, und es wurde auch in der Erklärung der Sozialpartner klargestellt, daß etwas Derartiges nicht beabsichtigt ist. (Abg. Öllinger: Maderthaner hat nichts dazu gesagt! – Abg. Verzetnitsch: Aussendung lesen!)

Ich darf mich nicht mehr in der Form in Diskussionen zwischen den Sozialpartnern einmischen, wie ich es noch vor kurzem tun konnte, aber ich verfolge natürlich mit großem Interesse, wie die Diskussion zwischen für das Sozialministerium wichtigen Gesprächspartnern stattfindet.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend zur Sonn- und Feiertagsarbeit noch einmal sagen: Den Kollektivvertragspartnern wird zusätzlich Verantwortung übertragen, und ich glaube, es ist wichtig, daß wir diesen Schritt setzen. Diese Neuregelung stellt weder ein Abgehen vom Grundsatz des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages dar, noch wird die Arbeitnehmerposition bei der ausnahmsweisen Zulassung geschwächt. Im Gegenteil. Ich bin überzeugt davon, daß durch die Einbindung des Kollektivvertrages sogar eine bessere, an der Praxis und den Arbeits- und Lebensbedürfnissen der Beschäftigten orientierte Prüfung solcher Ausnahmen möglich ist. – In diesem Sinne würde es mich freuen, wenn das Hohe Haus diesen Gesetzen die Zustimmung gibt.(Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

12.43

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll hinsichtlich seiner eingangs gemachten Bemerkungen voll und ganz zustimmen: Wir müssen diese Novelle in einer ruhigen und sachlichen Weise diskutieren, weil es ein sehr ernstes Thema ist. Wir müssen Rechtssicherheit für unsere Betriebe schaffen, und diese Novelle ist auch wichtig, um den Industriestandort Österreich im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu erhalten.

Ich möchte nur zwei Hauptpunkte herausgreifen: erstens die Problematik der Überstunden, über die viel diskutiert worden ist.

Zu den Ausführungen des Kollegen Öllinger: Er mag in vielen Dingen recht haben, aber nur dann, wenn alles so käme, wie er es hier dargestellt hat.


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