Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 30

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in den letzten 20 Jahren noch nie so wenige Verkehrstote und Schwerverletzte aufgrund von Verkehrsunfällen gehabt haben wie 1996. Ich denke, das ist etwas, was man auch auf der Oppositionsseite anerkennen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber nun zur konkreten Frage, wann die entsprechenden Gesetzesvorschläge dem Hohen Haus zukommen werden: Wir planen, dem Hohen Haus noch vor dem Sommer ein entsprechendes Verkehrspaket zuzuleiten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Kollege Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Es wurden in dieser Diskussion um den Punkteführerschein hinsichtlich der Kosten zwei Zahlen genannt. Abgeordneter Kukacka spricht von 300 Millionen Schilling, Abgeordneter Parnigoni spricht davon, daß es nur 8 bis 14 Millionen Schilling sind. Da es offensichtlich nicht darum geht, in unkonstruktiver Weise zu verhindern, daß diese Maßnahme umgesetzt wird, werden Sie sicher die genauen Zahlen haben. Mich würde interessieren: Wie hoch ist der von Ihnen geschätzte Sach- und Personalaufwand für die Umsetzung dieser Maßnahme?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Abgeordneter Parnigoni hat, soweit ich ihm folgen konnte, keine 48 Millionen genannt, sondern einen wesentlich geringeren Betrag. (Abg. Mag. Barmüller: 8 bis 14!) Es handelt sich dabei um jene Kosten, die im Rahmen des Bundes anfallen. Was es jetzt noch im Detail zu klären gilt, sind jene Kosten, die gegebenenfalls bei den Ländern anfallen. Dazu – das habe ich schon gesagt – ist nunmehr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen im Detail zu klären hat. Jene Bundesländer, die heute schon eine automationsunterstützte Erfassung der Führerscheine ihres jeweiligen Landesgebietes haben, werden dabei entsprechend geringe Kosten haben, und jene, die das noch nicht haben, werden zweifellos nicht die Einrichtung von automationsunterstützter Datenverarbeitung in den Bezirksverwaltungsbehörden ausschließlich diesem Thema zuordnen können. Wir werden dazu gemeinsam Daten erarbeiten, und diese werden Ihnen im Zusammenhang mit der Realisierung der automationsunterstützten Führerscheindatei vorgelegt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Fragestunde ist beendet. Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Die nicht erledigte Frage wird entweder nächstes Mal besprochen oder zurückgezogen und schriftlich eingebracht werden.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 1832/AB bis 1836/AB.

2. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (644 der Beilagen).

B) Zuweisungen:


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