Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 29

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Weiters haben Sie nach den Maßnahmen Fahren mit Licht beziehungsweise Absenkung des höchstzulässigen Promillegehalts im Straßenverkehr gefragt. Dazu kann ich sagen: Wir verfolgen beide Ziele weiter.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Parnigoni.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Bundesminister! Soviel ich weiß, liegt eine Kostenschätzung über die Höhe der Kosten für den geplanten Punkteführerschein bereits vor. Es sind bei weitem nicht 300 Millionen, wie da einmal angegeben worden ist. (Abg. Mag. Kukacka: Nachlesen!) Wie ich höre, liegt die Schätzung bei etwa 8 bis 14 Millionen Schilling. Ich möchte Sie weiters fragen, welche Maßnahmen Sie im Detail im Rahmen der Umsetzung dieser EU-Bestimmung zum Führerscheingesetz und im Rahmen eines Verkehrssicherheitspaketes planen. Wir haben bis jetzt nur drei Titel gehört.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Zunächst einmal zur Frage der Kosten. Wir haben, weil Zweifel an der Höhe der genannten Zahlen laut geworden sind, Gespräche mit den Bundesländern begonnen, um gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern – sie haben ja im Rahmen der Bezirksverwaltungsbehörden in erster Instanz die Vollziehung zu besorgen – festzustellen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um diese automationsunterstützte Führerscheindatei einzurichten. Letztlich werden wir da abgestimmte Daten haben, wie hoch auch immer sie sein mögen, wobei allfällige Mehrbelastungen, die den Bundesländern allenfalls entstehen, nicht nur deshalb für die Bundesländer an Schrecken verloren haben, weil es ja immerhin den Konsultationsmechanismus gibt, sondern auch deswegen, weil wir im Rahmen der Verkehrspolitik vorhaben, Maßnahmen zur Entlastung der Bundesländer zu setzen. Ich darf dabei etwa an die auch vom Herrn Abgeordneten Kukacka immer wieder angesprochene Privatisierung der Zulassung erinnern.

Zu den von Ihnen gestellten Fragen. Im Führerscheingesetz planen wir über die Einrichtung des automationsunterstützten zentralen Registers hinaus auch besondere Maßnahmen bei starker Alkoholisierung. Das heißt, dort, wo der Alkoholisierungsgrad über 1,2 Promille liegt, soll künftig ein mindestens dreimonatiger Führerscheinentzug erfolgen. Es sollen Maßnahmen zur Entlastung der Verwaltung gesetzt werden, wie etwa Privatisierung der amtsärztlichen Untersuchung für die Führerscheinkandidaten. Es sollen computerunterstützte Führerscheinprüfungen in Fahrschulen abgehalten werden, und es soll letztlich das Lenken von Motorrädern bis 125 Kubikzentimeter auch mit einem Führerschein der Gruppe B unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Schließlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon mit 17 Jahren die Lenkerberechtigung der Klasse B zu erwerben. Aufgrund der damit verbundenen intensiveren Ausbildung und größeren Fahrpraxis dieser Führerscheininhaber ist zu erwarten, daß das Fahranfängerrisiko gesenkt werden kann. Schließlich sollen Wegfahrsperren für Fahrzeuge von alkoholisierten Lenkern in der 20. Straßenverkehrsordnungsnovelle vorgeschlagen werden, und Radfahranlagen sollen auch für Inline-Skater geöffnet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Rosenstingl.

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! In Sachen Verkehrssicherheit haben schon Ihre Vorgänger Klima und Scholten nichts zusammengebracht. Wir haben hier einen Reformstau. Ich möchte daher konkret folgendes von Ihnen wissen und bitte Sie, die Frage zu beantworten: Wann werden Sie Novellierungen der Straßenverkehrsordnung beziehungsweise des Kraftfahrgesetzes unabhängig davon, ob sich die Koalition beim Punkteführerschein oder bei der Promillegrenze einigt, in diesem Haus einbringen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Zunächst erlauben Sie mir, einen deutlichen Widerspruch aufzuklären. Sie haben gerade festgestellt, daß mein Amtsvorgänger Scholten in dieser Hinsicht nichts zusammengebracht habe. – An Ihrer Stelle würde ich einen Blick in die Verkehrsunfallstatistik wagen und feststellen, daß wir


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