Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 37

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Es wurde auch kritisiert, daß wir teilweise zu kurze Übergangsfristen bei Studienplänen hätten. Wenn wir davon ausgehen, daß ein neuer Studienplan ein besserer Studienplan ist, ein modernerer Studienplan, ein Studienplan, der mit der Entwicklung in den einzelnen Wissenschaften mitgeht, dann ist es doch wohl kein Fehler, die Studenten möglichst rasch auf diesen neuen Studienplan umsteigen zu lassen.

Was sind nun einige der wesentlichen Punkte, die wir – und nicht nur wir – als Fortschritt in diesem Gesetz erkennen können?

An erster Stelle möchte ich in diesem Zusammenhang den durch und durch demokratischen Geist dieses Gesetzes erwähnen, mit dem Sie vielleicht Schwierigkeiten haben. Der demokratische Geist dieses Gesetzes ist von besonderer Bedeutung, denn die wichtigsten Entscheidungen fallen in Zukunft in der Studienkommission, und die Studienkommission ist ein drittelparitätisch besetztes Gremium der Universität, und die Professoren, der Mittelbau und die Studierenden überlegen gemeinsam, wie das Studium in der Zukunft gestaltet werden soll.

Ein zweiter Punkt: Die Studien sind viel rascher als bisher den fachlichen Entwicklungen anzupassen. Wie wollen Sie das mit Gesetzesänderungen jeweils erreichen können? Der Praxisbezug, den Sie in Ihrer Rede eingemahnt haben, kann doch viel eher dadurch erreicht werden, daß man den Universitäten die Möglichkeit einräumt, nicht zu warten, bis der Gesetzgeber eine Änderung beschließt, sondern eine solche Änderung selbst vorzunehmen. Die Studienpläne sind dadurch aktuell, sie sind offen für neue Entwicklungen.

Und ein ganz wichtiger Punkt: Wir haben dafür Vorsorge getroffen, daß die pädagogische Qualität der Lehrerausbildung verbessert wird. Diesbezüglich wurde in der Vergangenheit immer wieder Kritik laut, Kritik, die mit diesem Gesetz, hoffe ich, der Vergangenheit angehört.

Weitere wichtige Punkte sind Möglichkeiten der individuellen Studienzeitverkürzungen oder auch die Feststellung des Nationalrates, die ja dem Ausschußbericht beigedruckt ist, wonach etwa die Studientitel auch in Zukunft für vergangene Studien – ich nenne hier nur Krems – anzuwenden sind.

Den Studenten wird mehr Rechtssicherheit bei Prüfungen eingeräumt. Der Mittelbau erhält in Verantwortung des Studiendekans die Möglichkeit der Betreuung von Diplomarbeiten und auch die Möglichkeit, Prüfungen abzuhalten. Ich denke, daß das ein ausgewogenes System ist, das eine Logik in sich hat: Diplomarbeit und Prüfungen. Ich glaube, das ist vernünftiger, als nur zu sagen, Diplomarbeiten mit einer Automatik, aber dafür keine Prüfungen abhalten zu dürfen. Die Studierenden können dadurch erwarten, daß ihnen in ausreichender Zahl Betreuung zur Verfügung stehen wird.

Es gibt auch eine bessere Information für die Studienanfänger.

Als letzten Punkt möchte ich darauf hinweisen – meine Kolleginnen und Kollegen werden noch weitere Punkte erwähnen – , daß mit Inkrafttreten dieses Gesetzes 11 Bundesgesetze und 176 Verordnungen außer Kraft treten. Das sind 5 000 Seiten Bundesgesetzblatt. Nennen Sie mir ein Gesetz, wo es das jemals gegeben hat! Die Universitäten werden erstmals in ihrer neueren Geschichte echte Eigenverantwortung für die Studienpläne erhalten.

Wir haben aber auch noch einige Klarstellungen zu treffen. Eine davon betrifft die Möglichkeiten von Studierenden, die in Österreich Asyl bekommen haben und gewisse Unterlagen nicht beibringen. Dazu bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Lukesch und Kollegen betreffend die Berücksichtigung von Personen, denen Asyl gewährt wurde

Der Nationalrat wolle beschließen:


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