Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 38

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"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, Personen, denen die Republik Österreich Asyl gewährt hat, in die gemäß § 31 Abs. 2 Z 4, § 34 Abs. 3 Z 4 und § 36 Abs. 4 zu erlassende Verordnung aufzunehmen."

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Da ich schon beim Verlesen bin, darf ich gleich noch einen Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Lukesch, DDr. Niederwieser und Genossen betreffend die Rückverweisung des Berichts und Antrages des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1973 geändert wird (639 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1973 geändert wird (639 der Beilagen), wird an den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung rückverwiesen.

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Die Fraktionen sind darüber informiert. Die im Ausschuß bereits vom Kollegen Lukesch und mir geäußerte Bereitschaft, die verfassungsrechtlichen Bedenken wirklich eingehend und gründlich zu prüfen und ihnen auch Rechnung zu tragen, wenn sie berechtigt sind, hat dazu geführt, daß wir zur Überzeugung gelangt sind, daß es aus verfassungsrechtlichen Gründen, aus Gründen einer möglichen Anfechtung besser ist, diese Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz nicht zu beschließen, weil wir mit den Fristen hier in sehr große Schwierigkeiten gekommen wären.

Schon vor dem Inkrafttreten des Universitäts-Studiengesetzes haben manche die Chancen erkannt, die dieses neue Gesetz bietet. Ich habe hier ein Schreiben etwa der Philosophen der Universität Innsbruck, in welchem sie jetzt schon andere Fakultäten befragen, ob sie nicht mitmachen wollen bei einer gemeinsamen Gestaltung dieser neuen Studienpläne. Das ist ein Beispiel dafür, daß es dem Fach und der Wissenschaft gleichermaßen verantwortliche Universitätsangehörige gibt, die die Chancen der Veränderung dieses Gesetzes erkannt haben.

Das neue Studienrecht ist ein Meilenstein in der Universitätsreform, und dies nicht nur für Österreich, sondern es ist beispielgebend für viele europäische Länder. Bundesminister Klima hat in seiner Regierungserklärung betont, wir müssen konkrete Perspektiven anbieten; dieses Gesetz ist eine Perspektive für unsere Universitäten.

Es bietet keine Perspektive eines Schlaraffenlandes, wo Milch und Honig fließen, aber eine Perspektive für eine erfolgreiche Zukunft, wenn man gewillt ist, die Chancen und Möglichkeiten dieses Gesetzes auch zu nutzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Rückverweisungsantrag ist ein Verfahrensantrag, über den am Schluß dieser Debatte abzustimmen sein wird.

Der Entschließungsantrag, den Kollege DDr. Niederwieser verlesen und gemeinsam mit Dr. Lukesch eingebracht hat, steht ordnungsgemäß zur Verhandlung.

Am Wort ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

10.29

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, es gibt Grund genug, dieses Gesetz zu loben. Es ist ein bißchen


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