Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 39

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wie mit einem Ei – in der Osterzeit kann man diesen Vergleich ja durchaus heranziehen –: Zuerst stößt man auf ein unschuldiges Weiß, das heißt Abbau der Bürokratie, das heißt Deregulierung. Das sind also echte Vorteile. Dann aber sieht man das imperiale Gelb hervortreten: die Allmacht der Professoren, die noch teilweise durchschlägt (Abg. Dr. Krüger: Aber das Gelbe vom Ei ist das Gesetz nicht!) , und zuletzt spürt man die Belastung des Cholesterinspiegels: Studienzeiten werden oft nicht verkürzt, sondern sie sind verlängert worden.

Es gibt auch andere Schwierigkeiten im Ablauf, zum Beispiel bei den individuellen Diplomstudien, auf die ich später noch eingehen werde.

Loben kann man dieses Gesetz, weil es die Mündigkeit der Studienkommission beinhaltet, weil die Studienkommissionen Lehrpläne erstellen können und sich daraus regionale Schwerpunkte ergeben könnten. Das wäre für die Studierenden sicherlich interessant.

Die Einbeziehung der Berufswelt ist sicherlich auch ein Vorteil. Eine Universität ist ja insofern eine Ausbildungsstätte, als die Studierenden dann geeignet sein sollen für eine Verwendung in der Arbeitswelt.

Nicht visionär ist dieses Gesetz in bezug auf die Zukunft. Wir haben Ressourcen, die teilweise fünf Monate brachliegen. Es ist zu überlegen, ob wir nicht schön langsam zu einem Trimestersystem übergehen sollten.

Und nicht visionär ist dieses Gesetz auch deswegen, weil der ganze Bereich der Informationstechnologien eigentlich noch nicht eingeflossen ist.

Ich möchte mich aber meinem Vorredner anschließen, was sein Lob für die Beamten anlangt. Ich glaube, es war für die Beamten äußerst schwierig, bei so vielen Interventionen ein gutes Gesetz vorzubereiten. Ich möchte ihnen im Namen des Liberalen Forums hiemit meinen Dank aussprechen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ sowie der ÖVP.)

Jetzt komme ich zum Vorschußmißtrauen dieses Gesetzes, zum Vorschußmißtrauen gegenüber den Studierenden. Die individuellen Diplomstudien können nicht eigenständig zusammengestellt werden, sondern es muß die Sinnhaftigkeit von einer dritten Person überprüft werden. Ich frage mich: Wer von den Dekaninnen und Dekanen ist so visionär, daß er die Sinnhaftigkeit eines Studiums oder einer Kombination von verschiedenen Fächern für die Zukunft ausschließen kann?

Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur daran, daß zum Beispiel die Kombination EDV und Graphik vor 15 Jahren überhaupt nicht üblich war. Jetzt gehen aus dieser Fächerkombination Absolventen hervor, die zu den meistbegehrten in dieser technischen Welt gehören.

Ich glaube, man kann man die Sinnhaftigkeit nicht überprüfen lassen. Ich hätte mir gewünscht, daß eine Belastungsvergleichbarkeit besteht, das heißt, daß man den Studierenden bei einem individuellen Diplomstudium genauso viele Belastungen auferlegt wie jenen, die regulär ihre Studien machen.

Es gibt meines Erachtens auch ein Vorschußmißtrauen gegenüber den Assistentinnen und Assistenten, was die Betreuung, die Bewertung von Diplomarbeiten anlangt. Das ist der zweite Punkt meiner Abänderungsanträge, die ich jetzt umfassend beschreiben werde.

Es besteht dieses Vorschußmißtrauen deswegen, weil sie nach wie vor abhängig sind von der Bewilligung des Dekans oder der Dekanin, und das halte ich eigentlich nicht für sinnvoll. Ich glaube, daß man, wenn man eine Dissertation hat und sich auf Hochschulniveau bewährt hat, durchaus in der Lage ist, Diplomprüfungen beziehungsweise Diplomarbeiten zu bewerten, die noch dazu innerhalb von sechs Monaten bewältigt werden müssen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Vorschußmißtrauen gibt es auch bezüglich einer Einigungsmöglichkeit zwischen den Studierenden und den Lehrenden, was Blockveranstaltungen anbelangt. Man braucht immer den Studien


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