Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 40

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dekan oder die Studiendekanin, der beziehungsweise die das bewilligt. Ich halte es wirklich für eigenartig, daß man diesen zwei Gruppen eine Einigung nicht zutraut. Es müßte eigentlich nur im Falle der Nichteinigung der Studiendekan oder die Studiendekanin herangezogen werden. Das ist ein dritter Punkt meiner Abänderungsanträge.

Was die Auflistung der Pflichten eines Studierenden anbelangt, würde ich meinen, daß die Studentinnen und Studenten genau wissen, was sie im Studium erwartet und welche Pflichten sie haben. Man braucht ihnen das nicht durch ein Gesetz vorschreiben, sondern ich glaube, sie sind mündig genug, das auch ohne eine solche Auflistung zu wissen.

Und jetzt, Herr Bundesminister, zu meiner Anfrage, die Sie vorher nicht beantwortet haben. Vielleicht können Sie dann in Ihrer Stellungnahme, die Sie wahrscheinlich abgeben werden, noch darauf eingehen.

ECTS: Ich weiß, daß es im Gesetz vorgesehen ist, und ich werde mir auch erlauben, diesbezüglich Änderungsanträge einzubringen, weil das ECTS die Mobilität der Studenten auf dem europäischen Sektor fördert. Im Gesetz ist das als Kann-Bestimmung enthalten. Ich möchte eine Verpflichtung haben, daß jede Lehrveranstaltung diese Bewertungspunkte vergibt, und zwar deswegen, weil die Studenten dann die Möglichkeit haben, mobiler zu sein, und daß sie nicht dort, wo diese Punkte nicht vergeben worden sind, unter Absolvierung eines bürokratischen Hürdenlaufes nachträglich vergeben werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Deshalb, Herr Bundesminister, würde ich Sie bitten, mir die Frage zu beantworten, warum es eine Kann- und nicht eine Muß-Bestimmung ist. (Abg. Mag. Barmüller: Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare!) Formulare, Formulare, genau. Wunderbar!

Ein weiterer Punkt sind die Protokollführungen, die Professoren und Professorinnen – wir haben ja immerhin 3 Prozent weibliche Professoren – mittels Tonträgern zu erledigen haben. Auch dazu ein Abänderungsantrag von mir, weil ich glaube, man müßte da wirklich die neuen Technologien einfließen lassen. Und wenn ein Professor oder eine Professorin sagt: Ich bin zu sehr abgelenkt mit der schriftlichen Protokollführung, aber ich möchte Tonträger benützen!, dann muß man ihnen doch diese Möglichkeit geben. Das ist ja nicht eine Sache von Opposition und Regierungsparteien, sondern eigentlich nur eine Sache der Klarheit der Sicht.

Zum Studium via Internet: Es gibt einen Passus im Gesetz, den ich durch einen Abänderungsantrag auch gern herausstreichen möchte, nämlich jenen, daß man in einem Semester nur an einer Universität studieren kann.

Herr Bundesminister! Sie wissen genau, daß ich über Internet in einem Semester gleichzeitig Vorlesungen in Mailand und in Paris "besuchen" könnte, über die neuen Technologien eigentlich auch die Prüfungen ablegen könnte, und daher wäre es im Sinne einer europäischen Integration der gesamten wissenschaftlichen Fächer doch wirklich antiquiert, zu sagen, wir dürfen in einem Semester nur an einer Universität eine Studienrichtung inskribieren.

Das ist wirklich nicht mehr das, was sich Studierende wünschen, und deshalb möchte ich Sie bitten, daß Sie das schleunigst ändern, weil es an der Realität der heutigen technologisierten Welt vorbeigeht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zu der ÖH-Wahl noch ein Wort. Ich halte es eigentlich für untragbar, daß man erstens einmal bei den ausländischen Studierenden einen Unterschied zwischen EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern macht, was das passive Wahlrecht anbelangt. Ich weiß, daß es in der sozialdemokratischen Fraktion auch zu Schwierigkeiten gekommen ist in dieser Beziehung und daß man dort gar nicht darüber froh ist.

Geradezu peinlich aber ist es, daß wir aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anliegen, das seit der XIII. GP auf dem Tisch liegt, noch immer nicht erledigen können, weil wir Fristen versäumt haben. Ich halte es für eine vernichtende Niederlage des Parlamentarismus, daß aufgrund des bürokratischen Hürdenlaufes oder aufgrund von irgendwelchen Bestimmungen jetzt jene Leute, die interessiert wären, zu kandidieren, diese Möglichkeit nicht haben, sondern nach


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