Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 41

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wie vor zwei Jahre warten müssen. Das halte ich wirklich für eine Niederlage des Parlamentarismus.

Abschließend noch eine Anmerkung zum Kapitel des Institutes für den wissenschaftlichen Film. Es ist eigentlich ein trauriges Kapitel, daß eine solche Institution aufgrund einer vernichtenden Bewertung durch den Rechnungshof geschlossen werden muß. Ich glaube, daß Institutionen, die Mittel, die ihnen von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden, nicht in adäquater Weise verwenden, geschlossen werden müssen, zumal Institutionen beziehungsweise Universitätsinstitute die Möglichkeit haben, sich, wenn mehrere interessiert sind, ein eigenes Institut zu schaffen.

Ich hoffe, daß der wissenschaftliche Film dadurch eine neue Möglichkeit der Entfaltung hat, zumal wir durchaus beobachten konnten, daß dieses Institut sehr erfolgreich war, was die Einheimsung von Preisen für den internationalen Film anbelangt. Insbesondere möchte ich die ethnologischen Filme, die ich selbst gesehen habe, erwähnen, die durchaus Sinn gehabt haben und eine andere Form der Lehre mit einfließen ließen, nicht nur die verbale Kommunikation von Professoren oder Assistenten in Richtung Studenten, sondern auch die optischen Eindrücke, die sehr hilfreich waren in diesem Studium.

Ich möchte mir zum Schluß ein Lob vorbehalten – auch gegenüber den Beamtinnen und Beamten –, und zwar ist das die Einhaltung der weiblichen und männlichen Formen in diesem Gesetz. Wahrscheinlich werden meine Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei das anders sehen, aber ich halte das durchaus für einen wesentlichen Fortschritt, daß sie das durchgehalten haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zum Schluß möchte ich einen Abänderungsantrag vorlesen, weil ich da eigentlich datenschutzrechtliche Bedenken habe. Man verlangt von den Studierenden, daß sie Auskünfte über ihre Eltern geben, was den Beruf beziehungsweise den Rang anbelangt. Ich halte es nicht für korrekt, daß man jemanden verpflichtet, Daten von Drittpersonen anzugeben.

Außerdem, was sind "Eltern"? – Sind das auch Stiefeltern, sind das Pflegeeltern? Wie ist das abzugrenzen? Also ich halte das für sehr bedenklich und möchte daher den Abänderungsantrag vorlesen wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz) in der Fassung des Ausschußberichtes des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung (588 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der § 33 Abs. 3 lautet:

"(3) Über die in der Gesamtevidenz der Studierenden für die Zwecke der Hochschulstatistik zur Verfügung stehenden Daten hinaus sind anläßlich der Zulassung und des Abganges der Studierenden sowie die Verleihung eines akademischen Grades statistische Erhebungen unter Angabe der Matrikelnummer, der Universität oder Hochschule, des Geburtsdatums, des Geschlechts zulässig über:

1. den Familienstand,

2. die Zahl der Geschwister" – das ist auch relativ egal –,

"3. die Vorbildung und die bisherigen postsekundären Studien,

4. die berufliche Tätigkeit" – meinetwegen –,


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