Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 48

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Veränderungen in der Schlußphase der Gesetzwerdung kann ich meine Zustimmung zu diesem nun vorliegenden Entwurf nicht geben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. DDr. Niederwieser. )

Zu einem weiteren Punkt, einem fast tragischen Kapitel in der Geschichte der österreichischen Hochschulen: dem passiven Wahlrecht für ausländische Studierende. Dieses Kapitel hat eine lange Vorgeschichte. Derzeit versucht man seitens der Regierung, den Ball der Opposition zuzuspielen, indem man sagt, die Opposition hätte heftiger, schneller und intensiver drängen sollen. – Seit der XIII. Gesetzgebungsperiode wird diese Forderung der Österreichischen HochschülerInnenschaft erhoben. Seit mehr als 20 Jahren verlangt diese gesetzliche Interessenvertretung eine Gleichstellung aller Studierenden hinsichtlich des passiven Wahlrechtes. – Ich betone: seit mehr als 20 Jahren! – Aber irgendwie geht es nicht, jetzt geht es offenbar schon wieder nicht, es muß wieder an den Ausschuß zurückverwiesen werden.

Nicht einmal für die EU-Ausländerinnen und -Ausländer funktioniert das; mir wäre diese "Erweiterung" ohnehin zuwenig gewesen. Jetzt hat sich der Verfassungsdienst eingeschaltet, jetzt gibt es ein Fristenproblem, und da will man jetzt auf einmal nichts riskieren. – In anderen Gesetzesmaterien hingegen wurden Anfechtungen vor dem Verfassungsgericht sogar sehenden Auges in Kauf genommen, etwa, als es um die AusländerInnen-Gesetze, als es um das Asylrecht ging. Da haben alle gewußt, diese Gesetze werden angefochten, aber da vertrat man den Standpunkt: Man kann es ja einmal probieren, man kann es ja riskieren!

Zugunsten eines Rechtes ausländischer Studierender, zugunsten einer Erweiterung von Rechten will man aber lieber nichts riskieren. Der Verfassungsgerichtshof könnte ja anderer Meinung sein (Abg. DDr. Niederwieser: Reine Demagogie!) , also geht der Gesetzgeber bereits vorweg in die Knie und sagt nach mehr als 20 Jahren: Es ist nicht entscheidungsreif, wir müssen es wieder zurückverweisen an den Ausschuß. Es ist leider wieder nicht gegangen – und just haben wir wieder den Zeitpunkt einer ÖH-Wahl verpaßt, und es ist wieder zu spät.

Das letzte Mal ist es auch nicht gegangen. Damals hat sogar der Bundesminister selbst – es war noch Minister Scholten – einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser Entwurf war jetzt noch im Ausschuß, ist aber auf einmal vertagt worden. Die SPÖ hat sich offenbar mit der Vorlage ihres Ex-Ministers nicht mehr ganz identifizieren können. Es war ihr plötzlich ein zu heißes Eisen, allen Studierenden – unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit – das passive Wahlrecht zu geben. (Abg. DDr. Niederwieser: Einfach zusammenzählen muß man!)

Der Koalitionspartner wollte das nicht, also ging es auch nicht. – Ich frage mich, wie viele Jahre noch ins Land gehen werden, bis wir vielleicht wieder einmal knapp vor einer Wahl ganz heftig versuchen werden, das durchzubringen, und dann erneut feststellen werden: Die Fristen sind zu knapp, es geht schon wieder nicht.

Meine Damen und Herren! Diese Wahl wird mit Sicherheit angefochten werden. Diese Wahl wird vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden. Die Art der Anfechtung haben Sie entschieden. Es erfolgt keine Anfechtung von der Seite, der vielleicht die Rechte der ausländischen Studierenden zu weit gehen, sondern es müssen einmal mehr die in Österreich an den Hochschulen zugelassenen Ausländerinnen und Ausländer ihrem Recht nachlaufen.

Ich hoffe, daß die Österreichische HochschülerInnenschaft den notwendigen Mut und die notwendige Bereitschaft hat, ihre ausländischen Kolleginnen und Kollegen in diesem Bestreben zu unterstützen, denn ich meine, es wäre ein wichtiger Schritt für die gesellschaftspolitische Entwicklung in diesem Lande, daß sich irgend jemand dem Zeitgeist, dem permanenten Weiterdrehen an der Diskriminierungsspirale entgegenstellt. Es wäre meiner Ansicht nach auch ein guter Auftrag für die Studierenden in unserem Lande, sich einmal mit der Politik dieser Regierung auseinanderzusetzen – auch wenn es traurig ist, daß offenbar mehr Hoffnung besteht, daß der Verfassungsgerichtshof politischen Mut zeigt, als dies von den Regierungsparteien in diesem Land noch zu erwarten ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.08


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