Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 50

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Dieser Antrag hat eine Vorgeschichte. Wie aus dem Antrag hervorgeht, wurde im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 der Tatbestand der sexuellen Belästigung zum ersten Mal normiert.

Es gab diesbezüglich, was die Studierenden betrifft, eine Lücke, und ich habe bei der letzten Novellierung des UOG alles versucht, damit diese Gesetzeslücke geschlossen wird. Es wurde mir damals – zu Recht, finde ich – gesagt, das sei keine Organisationsfrage, sondern ich solle dieses Anliegen bei der umfassenden Reform des Universitäts-Studiengesetzes einbringen.

Dies ist nun geschehen, und das ist sehr gut, denn wir haben durch das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundesgleichbehandlungsgesetz gute gesetzliche Grundlagen, die natürlich auf die universitätsspezifischen Verhältnisse angewandt werden müssen. Um nun nicht das ganze Gleichbehandlungsgesetz in dieses Universitäts-Studiengesetz einzubringen, haben wir eine Verordnungsermächtigung in unseren Antrag eingebaut. Da dies nun in den Händen des derzeitigen Ministers Einem liegt, bin ich der festen Überzeugung – ich weiß es auch von ihm –, daß diese Verordnung umgehend und ordentlich erlassen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. ) – Ich weiß, für Sie gibt dieses Thema nur Scherzchen her, aber es ist ernst. Sie sehen außerdem, daß die anderen Kollegen hier zuhören wollen.

Die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen sollen in das Begutachtungsverfahren über Studienorte und neue Studienrichtungen einbezogen werden. Ich glaube, das ist eine Verbesserung, denn diese Arbeitskreise haben sehr wohl die Expertise, ihre Meinung kundzutun.

Dieser Antrag ist ein weiteres Beispiel dafür – er ist durch eine Frauenkoalition zustande gekommen –, daß es nicht, wie immer behauptet wird, auf den einzelnen Abgeordneten, die einzelne Abgeordnete nicht ankäme. – Ganz im Gegenteil: Dieser Antrag zeigt, daß sehr wohl engagierte Abgeordnete hier in Zusammenarbeit Änderungen bewirken und herbeiführen können.

Zuletzt möchte ich noch auf die drei internationalen Gesetzesvorlagen und Abkommen, die wir hier beschließen, hinweisen – möglicherweise wird nämlich im großen Wust der Argumente und Anlagen darauf vergessen –, nämlich auf die Fortsetzung der Forschungskooperation mit der Slowakei, das Abkommen mit Liechtenstein über die Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens und den Notenwechsel mit Italien über die gegenseitige Anerkennung der internationalen akademischen Grade.

Ich finde, daß das sehr begrüßenswerte Initiativen und Abkommen sind, denn nur durch das internationale Zusammenwirken von Wissenschaft und Forschung, durch die Internationalität unserer Universitäten, unserer Lehrenden und unserer Studierenden werden wir eine Zukunft für Österreich haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Lukesch. )

11.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von der Frau Abgeordneten Dr. Karlsson vorgetragene Antrag ist ein Zusatzantrag, er ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

11.16

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Ein Satz zur Kollegin Karlsson, die uns leider schon wieder verläßt, aber vielleicht richtet man es ihr aus. (Abg. Haigermoser: Wer verläßt uns?)

Ich bin sehr froh, daß weder Teile der SPÖ noch insbesondere Frau Dr. Karlsson darüber entscheiden, wer hier im Hohen Haus sitzt (Beifall bei den Freiheitlichen) , sondern daß es nach wie vor der Wähler ist, der diese Entscheidung trifft! Wir werden auch dafür sorgen, daß es dabei bleibt und Ihnen diese Kompetenz nicht zuwachsen wird. – Das nur zur Bemerkung von Frau Dr. Karlsson. (Abg. Mag. Posch: Ein Hoch dem "Nazi"-Buchstabierer!)


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