Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 52

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Man hat also im medizinischen Studienbereich eine unlogische Änderung in dem "logisch" durchdachten Gesetz vorgenommen, allerdings nur für zwei medizinische Studien, nämlich, wie bereits gesagt, für die Human- und für die Zahnmedizin. Die Verterinärmediziner hat man durch den Rost fallen lassen, obwohl Kollege Niederwieser – er ist jetzt nicht da – den Studenten versprochen beziehungsweise gesagt hat, er sei grundsätzlich für diese Doktoratsregelung auch im dritten medizinischen Studium. Aber man muß Kollegen Lukesch davon überzeugen, denn der blockiert und bremst dieses Anliegen. Kollege Lukesch wurde von mir diesbezüglich befragt, und wir haben auch darüber diskutiert. Und er hat gesagt, wenn sich der Minister dagegen sträubt – er persönlich wäre ja auch dafür –, dann kann man nichts machen. Ich habe ihm darauf gesagt, die Gesetze machen immer noch wir, wir sind der Gesetzgeber und nicht der Minister. Er muß sich halt einen Ruck geben, wenn er es will, dann soll er gemäß seiner Überzeugung hier stimmen. Heute wird er Gelegenheit dazu haben. Es wird öffentlich werden, wie Sie sich dazu stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. )

Im Spaß hat er noch gesagt, ihn hätte es ja so enttäuscht, daß nicht die AG die Unterschriftenaktionsliste im Wissenschaftsausschuß übergeben hat, sondern daß es eine unabhängige Plattform war. (Abg. Dr. Lukesch: Sie irren! Die ÖH!) Sie wissen nicht einmal, daß es keine AG auf der veterinärmedizinischen Universität gibt! (Abg. Dr. Lukesch: ÖH!) Und das ist Ihr nächster Denkfehler!

International wird das immer verglichen.

Wir wissen aber, und Sie wissen es auch, daß in Frankreich, Belgien und in Italien die Studienrichtung Veterinärmedizin mit dem Doktorat abschließt. Bei uns gibt es eine überlange Studiendauer. Sie haben das nicht berücksichtigt. Jetzt wird es so sein, daß beispielsweise ein Südtiroler, der natürlich Italiener ist, in Österreich Veterinärmedizin studiert, dann nach Venedig fährt, sich das Studium nostrifizieren läßt und somit das Doktorat ohne Zusatzprüfung hat. Das ist das, was Sie erreicht haben, und ich halte das schlichtweg für ungerecht! Das muß aufgehoben werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Mag. Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zur Regierungsvorlage (588 d.B.) eines Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG) in der Fassung des Ausschußberichtes (638 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Entwurf in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

(1) Zif. 4.5 in Anlage 1 lautet:

"Veterinärmedizin: Studiendauer: 12 Semester, Praktikum 26 Wochen, Semesterstunden 240 bis 270, akademischer Grad: "Doktorin der Veterinärmedizin" beziehungsweise "Doktor der Veterinärmedizin", lateinisch "Doctor medicinae veterinariae", abgekürzt "Dr. med. vet"."

(2) In Zif. 2.4 in Anlage 2 wird nach dem Wort "Zahnmedizin" die Wortfolge "oder Abschluß des veterinärmedizinischen Doktoratsstudiums" eingefügt.

(3) In Zif 2.4 1 in der Anlage 2 wird nach dem Wort "Zahnmedizin" die Wortfolge "oder Veterinärmedizin" eingefügt.

(4) Zif. 2.12 entfällt.

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