Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 53

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Damit wäre sichergestellt, daß auch das dritte medizinische Studium wie alle anderen medizinischen Studien behandelt wird und daß man es nicht den Lobbyisten überläßt, welches Studium im medizinischen Bereich mit Doktorat abschließt und welches mit Magisterium. Wir werden namentlich darüber abstimmen. Sie werden diesbezüglich Ihre Visitenkarte abgeben können. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Noch etwas zum nächsten Tagesordnungspunkt betreffend das Ausländerwahlrecht beziehungsweise das passive Wahlrecht an den österreichischen Hochschulen.

Kollege Lukesch hat angeführt, daß er mit dem Jahrhundertwerk lange "schwanger gegangen" ist. Ich darf dazu einen Vergleich heranziehen. Man wollte heute eine Gesetzesvorlage zur Abstimmung bringen, die wieder einmal eine typische koalitionäre Lösung gewesen wäre. Man war ein bißchen schwanger, aber nicht wirklich. Und bevor man das Kind ausgetragen hat, hat man es schon wieder weggelegt; eine typische Lösung, die verfassungsrechtlich überhaupt nicht gedeckt, die gleichheitswidrig, verfassungswidrig gewesen wäre. Ich bin froh darüber, daß das nicht durchgegangen ist.

Sie von SPÖ und ÖVP werden sich letztendlich vor dem Wähler und in dem Fall auch vor den Studenten verantworten müssen, wie Sie tatsächlich zum passiven Ausländerwahlrecht stehen. Sind Sie generell dafür oder sind Sie dagegen? – Es gibt "ein bißchen schwanger" nicht, es können nicht ein paar Ausländer wählen dürfen; entweder alle oder keine. Beides ist in unserer verfassungsrechtlichen Pyramide gesetzlich gedeckt, aber es ist ein politisches Wollen, und das muß zum Ausdruck gebracht werden.

Ich verstehe den Standpunkt der Grünen und auch der Liberalen. Er ist durchdacht und konsequent. Wir Freiheitlichen wollen es jedoch nicht. Unser Standpunkt ist auch durchdacht und konsequent, wir wollen das passive Wahlrecht nicht – aber es ist wenigstens ein Standpunkt. Sie von den Regierungsparteien haben überhaupt keinen Standpunkt in dieser Frage, und das ist Ihnen auch in diesem Punkt wieder deutlich vor Augen geführt worden. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Unser Standpunkt – in aller Kürze, weil meine Redezeit zu Ende ist – gründet letztlich auch auf unserem Staatsgrundgesetz. Es kann nicht so sein, daß von den Staatsbürgerrechten nur mehr die Wehrpflicht übrigbleibt. Das Wahlrecht auf passiver Seite ist ein Staatsbürgerrecht, so wie es in unserer Verfassung in den Grundsätzen festgelegt ist. Daran wollen wir festhalten. Man kann es aber auch ändern, dazu ist der politische Wille notwendig. Sie werden sich entscheiden müssen. Sie müssen endlich einmal eine Entscheidung treffen, in die eine oder in die andere Richtung, aber Sie können sich nicht immer nach dem nächsten Wahltermin richten: ein bißchen schwanger gehen, wieder zurückziehen, und das 20 Jahre lang. Das hat sich kein Student verdient. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

11.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Graf hat einen Abänderungsantrag zum Universitäts-Studiengesetz vorgetragen. Dieser Antrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nunmehr ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte. 8 Minuten Redezeitbeschränkung.

11.27

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich mit einer Momentaufnahme beginnen. "Abschied von der vollständigen Universität" wurde kürzlich ein Beitrag vom Konstanzer Bildungsphilosophen Jürgen Mittelstraß überschrieben. Gemeint ist, daß einzelne Universitäten nicht alle fachlichen und disziplinären Spektren anbieten werden können, daß es statt dessen um Schwerpunktbildung, um Profilbildung gehe. Gekonnte Ungleichheit geht vor der Idee der "vollständigen Universität".

Ein zweites Beispiel: In einem Streitgespräch kommen Peter Glotz und Michael Daxner überein, daß die Vorstellung "Sieben Zauberer für die Uni" nicht taugt. Wieder ist vom Abbau traditio


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