Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 66

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Wir sind der Meinung, daß neben den in der Anlage zum Universitäts-Studiengesetz festgelegten Erfordernissen der besonderen Universitätsreife spezielle Zulassungserfordernisse lediglich von den Studienkommissionen im Rahmen des Studienplanes festgelegt werden sollten. Damit wäre ein Anstoß gegeben, eine legistische Besonderheit der bestehenden Situation einer sachlichen Lösung näherzubringen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Derzeit wird in verschiedenen Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes über die Reifeprüfung für jeden zur Reifeprüfung führenden Schultyp festgelegt, daß – ich zitiere – "nach den Erfordernissen der verschiedenen Studienrichtungen durch Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zu bestimmen ist, in welchen Fällen Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung aus den Unterrichtsgegenständen Latein, Griechisch oder Darstellende Geometrie abzulegen sind". – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Es wäre jedenfalls die Frage zu stellen, warum die Hochschulen und die Universitäten diesbezüglich einer derart starken Einschränkung ihrer Autonomie und Souveränität ohne zureichende Begründung unterliegen sollen. Deshalb bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Klara Motter und PartnerInnen betreffend Aufforderung an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zur Evaluation der Zeitgemäßheit der Universitätsberechtigungsverordnung

Der Nationalrat möge beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, eine Befragung der Studienkommissionen der durch die Universitätsberechtigungsverordnung betroffenen Studien hinsichtlich der Zeitgemäßheit der in dieser Verordnung definierten Zugangsvoraussetzungen zu veranlassen und diese dem Nationalrat im Rahmen des nächsten Hochschulberichtes zu übermitteln."

*****

Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Motter ausreichend unterstützte vorgetragene Entschließungsantrag wird in die Beratungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.23

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich als letzter ÖVP-Redner zu Wort gemeldet, weil ich zur Debatte über das vorliegende Gesetz und zu den vorgebrachten Argumenten Stellung nehmen wollte. Ich werde versuchen, das, was bisher an Argumenten gekommen ist, zu kommentieren.

Das Universitäts-Studiengesetz ist in der bisherigen Debatte mit drei Bezeichnungen ausgestattet worden. Einige Kolleginnen und Kollegen haben es als einen großen Schritt qualifiziert. Andere Kollegen wiederum, wie beispielsweise der Wissenschaftssprecher der Volkspartei, haben gemeint, es sei ein echtes Jahrhundertgesetz. Dritte wiederum haben gesagt, es ist zumindest eine Jahrzehnte-Beschlußfassung.


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