Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 67

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Kennzeichen all dieser drei Bezeichnungen dieses heutigen Schrittes ist, daß allgemein anerkannt worden ist, daß es zu einer wesentlichen Verbesserung der gesetzlichen Grundlage für Österreichs Universitäten führt. Alleine das ist, glaube ich, etwas, worauf all jene, die dazu einen Beitrag geleistet haben, ob es die Parlamentarier sind, ob es die Vertreter der Universitäten sind, ob es Mitarbeiter aus dem Ministerium sind oder die jeweiligen Minister – es sind ja seit Beginn der Entstehung dieses Gesetzes drei gewesen –, stolz sein können. Das wollte ich hier festhalten und zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum ist die Bezeichnung "Jahrhundertgesetz", die der Kollege Lukesch verwendet hat, möglich? – Deswegen, weil in den letzten Jahrhunderten die Universitäten dadurch gekennzeichnet waren, daß sie vom Staat bis ins kleinste Detail geregelt worden sind, und mit diesem Gesetz nun diese Detailregulierung abgeschafft wird. In diesem Sinn ist, glaube ich, die Kennzeichnung dieses Gesetzes als "Jahrhundertgesetz" sehr wohl gerechtfertigt. Ich meine, daß man das sehr wohl so interpretieren kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige meiner Vorredner haben im Zusammenhang mit diesem Universitäts-Studiengesetz auch verschiedene Zahlen genannt. (Abg. Mag. Stadler: Was machen Sie eigentlich im Wissenschaftsministerium?) Herr Kollege, hören Sie zu! Vielleicht werden Sie dann ein bisserl gescheiter. Das dient auch einem Herrn Mag. Stadler. (Abg. Mag. Stadler: Was tun Sie jetzt im Ministerium?)

Es ist so, daß heute mit diesem einen Gesetz zwölf Gesetze und 175 Verordnungen abgeschafft werden. Das ist die größte Deregulierungsaktion, die in den letzten Jahren in diesem Haus stattgefunden hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Andere brüllen dazu, wir beschließen es! Auf die Tat kommt es an – und nicht auf das große Gebrüll und das Dreinreden, das meistens von dieser Fraktion, von dieser Seite (der Redner schaut in Richtung der Freiheitlichen) kommt. Das sei Ihnen hier ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Eine Deregulierung wäre es, deinen Dienstposten aufzugeben!)

Jetzt ist eine große Herausforderung für die Universitäten gegeben. Es müssen rund 300 Studienpläne geändert werden. Eine riesige Herausforderung, die da für Österreichs Universitäten besteht! Wir haben heute die gesetzlichen Grundlagen zu beschließen, aber die Universitäten haben die Aufgabe, die Freiheit zu nützen, die Unabhängigkeit zu nützen, die Eigenständigkeit zu nützen, die Autonomie zu nützen, und diese Aufgabe haben sie in den kommenden Jahren zu bewältigen. Es geht nicht nur darum, Chancen zu schaffen, sondern auch darum, die Chancen Wirklichkeit werden zu lassen, und sie werden erst dann Wirklichkeit, wenn sie genützt werden. Wir werden sehen, inwieweit das tatsächlich zum Wohle der österreichischen Studierenden, zur Verbesserung ihrer Qualität und der Ausbildungsmöglichkeiten genützt wird. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben seit Jahren einen Dienstposten an der Uni und sind nie dort!)

Das sehen wir als eine große Herausforderung für die Universitäten. Ich bin überzeugt davon, daß die Verantwortlichen an den Universitäten diese Chancen auch nützen werden.

Nächster Punkt: Wir haben mit diesem Universitäts-Studiengesetz die Möglichkeit geschaffen, erstmals die bisher geltende gesetzliche Mindeststudiendauer zu unterschreiten. Wir haben durch die Gestaltung der einzelnen Prüfungsabläufe dem einzelnen Studenten anheimgestellt, daß er je nach Leistungsvermögen die acht, zehn oder zwölf Semester, die vorgeschrieben sind, sogar unterschreitet. Das ist ein Ausdruck unserer Gesinnung: jenen, die begabt und leistungswillig sind, diese Möglichkeit gesetzlich einzuräumen. Ich meine, auch das sollte hier betont werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Da wäre der Bundeskanzler schon durchgefallen! 33 Semester!)

Wir haben immer beklagt, daß wir in Österreich im Vergleich zu vielen anderen Staaten eine wesentlich höhere durchschnittliche Studiendauer haben. Ich gehe nicht auf die einzelnen Beispiele ein, aber ein markantes Beispiel, das mit dieser heutigen Beschlußfassung erreicht wird, sei mir erlaubt zu nennen: Während man bisher für die Ausbildung zum Zahnmediziner im


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