Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 68

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Durchschnitt fast 15 Jahre benötigt hat, wird das in Hinkunft in sechs bis sieben Jahren möglich sein. (Abg. Mag. Stadler: Wie lange braucht der Habsburg, bis er fertig ist?)

Das ist auch einem Herrn Mag. Stadler zu sagen, damit er endlich erfährt, was im heute zu beschließenden Universitäts-Studiengesetz überhaupt drinnen steht. Ich glaube, auch dieser Punkt ist wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines können wir heute sagen, und damit möchte ich meine kurze Rede schließen: Es hat in der Diskussion viele konstruktive Beiträge gegeben, nicht nur von seiten der Regierungsfraktionen, sondern auch von seiten der Oppositionsparteien. Es hat aber eine Partei gegeben, der nichts anderes einfiel, als zu sagen: Das ist total falsch! Das muß man grundsätzlich ablehnen. Sie ist nicht gewillt, jenen Weg zu gehen, den der Kollege Van der Bellen heute hier beschritten hat, nämlich anzuerkennen, daß mit diesem Gesetz wesentliche Vorteile geschaffen und positive Schritte eingeleitet worden sind, beispielsweise durch die Schaffung weiterer Autonomie, was man auch als oppositioneller Politiker anzuerkennen hat.

Das wäre differenzierende Oppositionspolitik. Ich meine, das wäre auch der Stil, in welchem man in Hinkunft das Werk vieler beurteilen sollte. Das wäre auch eine andere, eine bessere Kultur, wie man hier im Nationalrat Gesetzentwürfe diskutieren sollte. Wir von der ÖVP sagen dazu gerne ja. Wir geben diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. – Bitte.

12.32

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Höchtl hat uns gerade über die Rolle der Oppositionsparteien belehrt. Sie geht dahin, daß man den Anträgen der Regierungsfraktionen zustimmt. Das sehen wir nicht so. (Abg. Dr. Höchtl: Eine differenzierte Haltung einnehmen, Herr Kollege Brauneder!)

Hohes Haus! Ich bringe einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf ein, der hier mehrfach als Jahrhundertgesetz bezeichnet worden ist – eine zugegebenermaßen bescheidene Bezeichnung. Man hätte auch "Jahrtausendgesetz" sagen können.

Ich weise darauf hin, daß dieser Abänderungsantrag seiner Länge wegen – so nehme ich an – im Saal verteilt worden ist. Ich werde daher diesen Antrag in meiner Rede lediglich in seinen Kernpunkten erläutern.

Hauptpunkt Nummer eins: das große Lob der Deregulierung. – 83 Paragraphen mit meistens fünf langen Absätzen auf 42 Bundesgesetzblattseiten.

Es ist gelobt worden, es werden 12 Gesetze, 118 Verordnungen, nach der Zählung von Herrn Kollegen Lukesch, oder 175 Verordnungen, nach der Zählung von Herrn Kollegen Höchtl, aufgehoben.

Das ist statistisch interessant. Für den einzelnen Studierenden ist das allerdings völlig unerheblich, denn kein einziger Studierender hat bisher das Bedürfnis gehabt, das AHStG anzusehen und hiezu noch 175 Verordnungen. Ich kenne keinen einzigen Studierenden, der 175 Mehrfachstudien gepflogen hat. Das heißt, das ist statistisch gesehen möglicherweise interessant, geht aber an der Sache völlig vorbei. (Beifall bei Freiheitlichen.)

Wenn Sie dies auch so sehen, Herr Kollege Höchtl oder wer auch immer, dann ist das die gleiche – man könnte das so sagen – Augenauswischerei wie bei der nunmehrigen Aufgliederung des Bundesgesetzblattes in mehrere Teile, wo begründet worden ist, daß dies der Rechtssicherheit diene, so als würde man in Hinkunft nur in das Bundesgesetzblatt Teil 1 hineinschauen müssen und nicht auch in dessen andere Teile. Das hat sozusagen eine Argumentationstradition in den Regierungsparteien. – Soweit zum Punkt Deregulierung.


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