Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.52

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Universitätsprofessor Dr. Brauneder, hat sich in wahrhaft "ernsthafter" Weise, so wie wir es als Studenten und Studentinnen oft vom Katheder herunter gehört haben, sehr zynisch über ein Gesetz lustig gemacht, nämlich über dieses Gesetz, das heute von vielen Fraktionen beschlossen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Von zwei Fraktionen!)

Ich möchte noch dazu sagen: Es haben sich, wie schon erwähnt, die zwei Wissenschaftssprecher und die Abgeordneten im Unterausschuß ernsthaft mit diesem Gesetz befaßt. Es war eine wirklich ernsthafte Diskussion, und herausgekommen ist ein Gesetzeswerk, über das man sich freuen kann.

Nun zu meinen eigentlichen Ausführungen.

Ich glaube, daß es an der Zeit ist, daß jetzt, nach 30 Jahren Allgemeinem Hochschulgesetz, ein neues, nach zusätzlichen beziehungsweise anderen Gesichtspunkten erstelltes Studiengesetz beschlossen wird. Als sehr wichtig erscheint mir – im Unterschied zu einigen Kollegen von der freiheitlichen Fraktion – die Wechselwirkung zwischen beruflichen Erfordernissen und Studienplänen, die durch ein Begutachtungsverfahren und eine Überprüfung nach spätestens zehn Jahren festgeschrieben wurde.

Auch das erstmals geforderte Qualifikationsprofil einer Studienrichtung vertieft die Ausrichtung des Studiums auf den künftigen Beruf. Diese berufliche Orientierung ist im besonderen für die AbgängerInnen der allgemeinbildenden höheren Schulen, also der AHS, eine wertvolle und notwendige Unterstützung, da dieser Schultyp unter Wertschätzung seiner allgemeinbildenden Ausrichtung eigentlich seinen AbsolventInnen mit dem Reifezeugnis keinerlei berufspraktische Ausbildungen mitgibt.

Wie Ihnen bekannt sein wird, spricht man auch im jüngst veröffentlichten OECD-Bericht wiederholt davon, daß Österreich den geringsten Anteil an AkademikerInnen, gemessen an deren Anteil an den Erwerbstätigen, im europäischen Vergleich aufweist.

Das neue Universitäts-Studiengesetz kommt den Forderungen der OECD sicherlich entgegen, indem es die Studien international, aber vor allem innerhalb der Europäischen Union vergleichbarer macht. Auch wird eine Vielzahl der Studien geraffter und etwas kürzer.

Ohne Hinterfragung der ursprünglichen Intention der Universitäten wurde mit so mancher Novellierung mehr Abstand vom Prinzip Universitas, also Gesamtheit, Umfang, das Ganze, genommen. Es sei mir an dieser Stelle die Bemerkung gestattet, ob wir uns nicht mit der Verlagerung des Ausbildungsauftrages an die Universitäten zu sehr von deren eigentlichen Zweck entfernen. Wäre es daher nicht überlegenswert, um den internationalen Anforderungen näherzukommen, akademische Berufsausbildungen zunehmend in den Kompetenzbereich der Fachhochschulen zu verlagern? Damit wäre gewährleistet, daß das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird.

So gesehen würde, meine ich, die für ein kleines Land wie Österreich auf vielen Gebieten sehr gute Grundlagenforschung nicht zu kurz kommen. Da die Grundlagenforschung die allgemeinere Lehre bewirkt, heißt das zwangsläufig, daß sie zwar weniger praxisorientiert, für einen Teil der Studierenden, die die wissenschaftliche Laufbahn wählen, nach wie vor aber von zentraler Bedeutung ist. Als die Physik zu Beginn dieses Jahrhunderts die grundlegenden Prinzipien und Funktionsweisen der Halbleitertechnik beschrieben hat, damals reine Grundlagenforschung, konnte noch niemand ahnen, daß 70 Jahre später diese Erkenntnisse im Zusammenhang mit neuen Technologien zu einer Revolution führen würden, die nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche beeinflußt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite