Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 76

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Nun möchte ich auf eine mir besonders wichtige Gruppe eingehen, die in diesem Gesetz erwähnt ist.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer einen Arbeitsplatz hat, braucht keinen Studienplatz: Das konnte man einmal anläßlich eines Tages der offenen Tür an der Innsbrucker Universität hören. Dieser Satz hat sich mir – ich bin damals von der Abendschule gekommen und habe mir extra dafür einen Tag freigenommen – ins Gedächtnis eingekerbt.

Ich bin sehr froh darüber, daß ein Passus in diesem Gesetz erstmals die Berufstätigen erwähnt. Im § 7 Abs. 2 ist nämlich zu lesen, daß bei den Lehrplänen auf Studierende, die einen Beruf ausüben, also berufstätig sind, Bedacht zu nehmen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Dadurch wurde nun im Gesetz auf Gegebenheiten eingegangen, die schon lange Wirklichkeit sind, nämlich daß sich immer mehr Studenten nicht voll ihrem Studium widmen können, sondern eben Studium und Beruf miteinander vereinbaren müssen, die einen aufgrund finanzieller Notwendigkeiten, die anderen parallel zu ihrem beruflichen Weg, um das berufliche Wissen zu vertiefen und auszuweiten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dies kommt auch den Intentionen des Koalitionsübereinkommens sehr entgegen, das lebenslanges Lernen festschreibt und als erklärtes Ziel und als Notwendigkeit erkennt. (Beifall bei der SPÖ.)

So hoffe ich, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, daß dieser Satz: Wer einen Arbeitsplatz hat, braucht keinen Studienplatz!, nie mehr gesagt und noch weniger – und das ist viel wichtiger – gedacht wird und daß beim Lehrveranstaltungsangebot die Situation der Studierenden einfließt, damit ein Mensch, der einen Beruf ausübt, sich daneben noch weiterbilden kann. Ich rede von einer immer größer werdenden Gruppe von Menschen, die sich an den Universitäten weiterbildet, die nicht selten den Marathon einer Abendschule hinter sich gebracht hat und dann auf die Universitäten geht und der man es nun ermöglichen sollte, zu einem akademischen Abschluß zu kommen, denn das sind oft nicht die Faulsten. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte zur Ehrenrettung vieler Professoren sagen: Dieser Satz, der sich damals wirklich ins Gedächtnis von uns Berufstätigen eingeprägt hat, hat sich im Laufe des Studiums oft nicht bewahrheitet. Wir haben sehr viele offene Ohren gefunden, wenn wir auf die besondere Situation der Berufstätigen hingewiesen haben. Nun ist es nicht mehr nötig, offene Ohren zu finden, dafür, glaube ich, garantiert dieses Gesetz. Ich bin froh, ihm zustimmen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.59

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon im Ausschuß habe ich mir erlaubt, eine kleine Kritik am Zustandekommen dieses Gesetzes anzubringen. Ich war der Meinung, daß schlußendlich ein gewisses Lobbying und ein Intervenieren nach österreichischem Muster zur Endfassung geführt haben.

Wir ersehen nun aus dem Ausschußbericht die Chronologie der Gesetzwerdung. Glaubt man diesem Ausschußbericht, könnte man in der Tat den Eindruck erhalten, daß dabei eine gut nachvollziehbare, klare, demokratische Reihenfolge eingehalten wurde.

So wurde etwa am 5. März 1991 die Unterarbeitsgruppe "Reform des Studienrechtes" gegründet, die später "Deregulierung des Studienrechtes" genannt wurde. Im Sommer 1994 gab es dazu einen Endbericht, dann ein Vorbegutachtungsverfahren, danach wieder einen Endbericht, der im Sommer 1995 in Begutachtung gesandt wurde. Es wurden 611 Stellungnahmen abgegeben, die zusammengefaßt und im Oktober und später im Dezember 1996 zu einem Endbericht geformt wurden.


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