Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 82

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Das ist nicht Gegenstand der Debatte. Es geht um das passive Wahlrecht für alle Studierenden. Herr Kollege Amon! Wenn ich so argumentiere wie Sie und sage, daß eine Direktwahl des Ausländerreferenten oder der Ausländerreferentin unter Umständen dazu führen könnte, daß eine Volksgruppe vertreten wird, sich andere aber nicht in dieser Volksgruppe äußern können, dann spricht das zwingend für das passive Wahlrecht ausländischer Studierender. Denn selbstverständlich haben beim passiven Wahlrecht für ausländische Studierende alle Volksgruppen oder Nationalitäten ausländischer Herkunft die Möglichkeit, sich im Rahmen ihres Wahlrechtes in die entsprechenden Gremien einzubringen.

Da geht es dann nicht mehr darum, daß ein Österreicher oder ein Schweizer eventuell für einen türkischen Kollegen oder eine türkische Kollegin sprechen könnte. Im Rahmen dieses passiven Wahlrechts ist diese von Ihnen angesprochene Problematik aufgehoben, was auch selbstverständlich ist. Die Frage von Nationalitätenkandidaturen, wie beispielsweise bei einer Wahl von Ausländerreferenten, stellt sich in diesem Umfang gar nicht mehr. Der Ausländerreferent ist natürlich von vornherein punziert. Er ist nur für die Ausländer da. Wenn das passive Wahlrecht für alle gälte, dann garantiere ich Ihnen, daß es unter Umständen auf einzelnen sozialistischen, grünen oder ÖVP-Listen irgendeinen Kandidaten oder irgendeine Kandidatin ausländischer Herkunft geben würde, aber das wäre es auch schon. Selbstverständlich wird im Rahmen solcher Kandidaturen – und ich erwarte mir eigentlich solche Kandidaturen – die Frage der Herkunft, der ethnischen und nationalen Herkunft keine Rolle spielen. Ihr Argument ist also im Zusammenhang mit dieser Debatte völlig irrelevant. Das muß hier gesagt werden.

Es geht bei diesem Antrag nicht darum, daß wir Ausländerreferenten wählen wollen. Es geht um das passive Wahlrecht für alle Studierenden. Ich wiederhole noch einmal: Dieses Wahlrecht ist seit der XIII. Gesetzgebungsperiode immer wieder behandelt worden. Es ist auch von Ihnen zugesagt worden. Es hat eine Verwendungszusage gegeben. Es hat auch von freiheitlicher Seite sehr viel Verständnis dafür gegeben. Doch im entscheidenden Moment, wenn es darum geht, über diese Frage abstimmen zu wollen, kneifen Sie. Sie kneifen wider besseres Wissen. Sie wissen sehr wohl, daß dies eine Frage ist, zu der Sie sich bekennen müssen. Es bleibt Ihnen nicht erspart, genauso wie in anderen Bereichen, daß Sie sich dazu positiv äußern. Aber Sie versuchen, hier ein politisches Spiel zu spielen und Kapital daraus zu schlagen. Das ist Unsinn, Herr Kollege Amon! Ich appelliere an Sie: Nehmen Sie dieses Problem so ernst, wie es offensichtlich auch schon von Ihrer Fraktion ernst genommen wurde!

Zu der Frage, die Sie ganz am Schluß angesprochen haben, daß ein Antrag von seiten der Grünen nicht rechtzeitig eingebracht worden wäre, bringe ich Ihnen das Präsidialprotokoll zur Kenntnis. Dort steht sehr wohl: SPÖ, ÖVP, Liberale und Grüne kündigen an, die Tagesordnung am Beginn der Sitzung gemeinsam zu ergänzen. – Das war eine gemeinsame Absichtserklärung von vier Fraktionen. Wenn ich mich nicht irre, wird darin auch die ÖVP angeführt. (Beifall bei den Grünen.)

13.29

Die vom Abgeordneten Öllinger eingebrachten Anträge haben folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz geändert wird, eingebracht im Zuge der Debatte zum Hochschülerschaftsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1973 und das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Südtirolern mit österreichischen Staatsbürgern auf bestimmten Verwaltungsgebieten geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I


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