Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 81

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Deshalb haben wir Freiheitlichen einen eigenen Antrag konzipiert, der sich jetzt ganz genau und explizit auf den Inhalt der sexuellen Belästigung bezieht. Ich darf diesen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller, Apfelbeck, Dr. Povysil, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen zur Regierungsvorlage (588 der Beilagen) eines Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitätsstudiengesetz – UniStG) in der Fassung des Ausschußberichtes (638 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Entwurf in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 29 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Die Studierenden haben das Recht, ihre Studien frei von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexueller Belästigung zu betreiben."

*****

Ich glaube, daß damit dem Tatbestand, daß die Macht, die natürlich im Universitätsbereich nach wie vor von seiten der Professoren ausgeübt wird, Kontrolle braucht, mit dem von uns ausgearbeiteten Abänderungsantrag in voller Weise Genüge getan wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger gemeldet. – Bitte.

13.23

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister! Damit ich Sie in den Genuß versetzen kann, auch über die grünen Abänderungsanträge abstimmen und sich für das passive Wahlrecht aussprechen zu können, muß ich Ihnen diese Anträge, die auch schriftlich verteilt worden sind, noch kurz zur Kenntnis bringen.

Es geht auf der einen Seite um den Abänderungsantrag Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten, Universitäts-Studiengesetz, wobei es um den Abbau von Hierarchien, um mehr Wahlrechte für Studierende, um ein größeres Gewicht für die gesellschaftliche Relevanz der Studiengänge geht.

Zum zweiten geht es um den Antrag Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz geändert wird. In diesem Antrag geht es natürlich um das passive Wahlrecht für alle Studierenden; eine Frage, die im Laufe der Debatte schon einige Male erörtert worden ist.

Lassen Sie mich aber trotzdem noch auch auf die merkwürdigen Ausführungen des Kollegen Amon eingehen. Herr Kollege Amon! In der Regel sagt man von jemandem, der so argumentiert wie Sie: Der hat Äpfel und Birnen vertauscht. Das Problem ist, daß Sie Äpfel und Birnen nicht vertauschen können, weil Sie offensichtlich die Gegenstände, mit denen wir uns in dem Antrag beschäftigt haben, gar nicht kennen und nicht wahrgenommen haben. Es geht nicht, wie Sie in Ihrer Wortmeldung behauptet haben, Herr Kollege Amon, darum, daß eine Direktwahl der Ausländerreferenten geregelt werden soll. Sie haben behauptet, wir hätten uns für die Direktwahl der Ausländerreferenten ausgesprochen und das sei eine Position gewesen, die sogar von den Ausländerreferenten abgelehnt worden sei.


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