Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 80

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Bemühen Sie sich, reguläre Zahlen auf den Tisch zu legen, wenn Sie hier reden. 15 Jahre sind entschieden zuviel. Aber auch elf Jahre sind im Vergleich zu den Studierenden in der EU noch zu lang. Wenn wir für alle Studierenden im europäischen Raum die gleiche Ausbildungsdauer haben wollen, so ist ein eigenständiges Zahnmedizinstudium unbedingt notwendig – und zwar möglichst rasch.

Ich lese heute in der Beilage zum Uni-StG ganze zweieinhalb Zeilen, die sich mit der Reform des Zahnmedizinstudiums befassen: Zahnmedizin, Studiendauer zwölf Semester, Praktikum 72 Wochen, blabla, Dr. med. medicinae dentalis. Zweieinhalb Zeilen! Und bis zur Umsetzung eines eigenständigen Zahnmedizinstudiums dauert es jetzt noch bis zum 30. September 2002. (Abg. Dr. Lukesch: Spätestens!) Bis dahin ist der Studienplan zu erstellen. Frühestens also im Jahr 2002 wird es möglich sein, daß unsere Studierenden eine gleich kurze Ausbildung wie alle Studierenden in der EU haben werden. Nach diesem Gesetz sind es weiterhin elf bis zwölf Jahre beziehungsweise zehn Jahre Mindestzeit für die Ausbildung unserer Studenten bei gleichzeitig nur sechsjähriger Ausbildung für EU-Studenten. Meine Damen und Herren! Das bedeutet eine deutliche Diskriminierung der Inländer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist also unbedingt notwendig, daß ein entsprechender Studienplan so rasch wie möglich erarbeitet wird und daß endlich mit einem Gerücht aufgeräumt wird. Meine Tochter, die Medizin studiert, hat mir noch gestern mitgeteilt, daß ihre Kolleginnen und Kollegen sagen, ab 1. Oktober 1997, also ab dem Herbstsemester, könnten sie ein eigenständiges Zahnmedizinstudium beginnen. – Das ist eine Irreführung der Studenten. Man treibt sie in eine Phantasiewelt hinein. Die Studenten verlassen sich darauf. Sie haben jetzt noch zugewartet, womöglich sogar mit der Inskription, um dann ab 1. Oktober 1997 ein eigenständiges Studium beginnen zu können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Leiner. ) Lassen Sie diese Unwahrheiten beiseite, und machen Sie endlich eine ordentliche Reform des Zahnmedizinstudiums im Sinne der EU-Richtlinien! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt vor von Frau Abgeordneter Haller. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.19

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! – Herr Bundesminister Einem ist momentan nicht im Saal. – Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf Ihnen aus meiner Sicht folgendes sagen: Ich habe heute wieder einmal Angst um Österreich bekommen, und ich habe eine Gänsehaut gekriegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Lachen Sie ruhig, lachen Sie ruhig, auch Ihnen wird vielleicht einmal das Lachen vergehen. Ich habe eine Gänsehaut bekommen, als Frau Karlsson als eine der selbsternannten Guten in Österreich ans Rednerpult gegangen ist und zum zweiten Mal mit einer beispiellosen Intoleranz gegen freiheitliche Abgeordnete vorgegangen ist, obwohl sie die Folgen ihres ersten diesbezüglichen Vorgehens in der Zwischenzeit ja kennt.

Wein trinken und Wasser predigen, das ist wohl ihre Maxime. Genau diese Frau Karlsson hat heute einen Abänderungsantrag zum Universitäts-Studiengesetz eingebracht. Das ist der Grund, warum ich jetzt hier beim Rednerpult stehe und meinen Standpunkt zu dieser wirklich kontroversiellen Debatte einbringen möchte.

Dem von Karlsson und Brinek eingebrachten Antrag, in dem es letztlich um Diskriminierung, um sexuelle Belästigung im Universitätsstudienbereich geht, ist von seiner Grundintention her sicher nichts abzusprechen. Aber ich glaube, daß es einfach nicht richtig ist, wenn man die Maßnahmen zur Wiedergutmachung bereits in den Gesetzestext einfügt (Abg. Dr. Brinek: Das steht ja ganz richtig drinnen!) und dann, Frau Kollegin Brinek, bei der Begründung unter Wiedergutmachung die Wiederholung einer Prüfung ins Auge faßt.

Gerade Alexander Van der Bellen hat so schön angeführt, daß man sich sofort wehren soll. Auch von Studenten und Studentinnen kann erwartet werden, daß sie sich sofort wehren. Sie sollen nicht erst den Ausgang einer Prüfung abwarten und sich bei negativem Ausgang beschweren, daß eine sexuelle Belästigung stattgefunden hat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. )


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