Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 79

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Zukunft herausstellen, daß das eine oder andere doch nicht so funktioniert, wie wir das heute glauben, wird der Gesetzgeber bereit sein, zu novellieren.

Zum zweiten Punkt, dem Hochschülerschaftsgesetz: Ich habe mich an dieser Stelle – ich weiß nicht, wie oft schon – dafür verwendet, daß das passive Wahlrecht für alle ordentlichen Studierenden gelten soll. Es ist richtig, daß bereits seit der XIII. Gesetzgebungsperiode dieses Thema im Raum steht. Die SPÖ hat sich – ich gebe gerne zu: nach sehr langem internen Diskussionsprozeß – zu dem durchgerungen, was ich hier vertrete. Die Österreichische Volkspartei als Koalitionspartner hat in der XVIII. Gesetzgebungsperiode, wenn ich mich richtig erinnere, zwar bereits ihre Zustimmung signalisiert, diese dann aber kurzfristig wieder zurückgezogen. Das ist nun der Status quo.

Wenn das passive Wahlrecht auf alle Studierenden aus EU-Ländern ausgedehnt wird, ist das zweifellos ein Fortschritt gegenüber der bestehenden Rechtslage, jedoch einer, der meiner Überzeugung nach zu gering ist. Denn was soll das, wenn beispielsweise Studenten aus der Schweiz oder aus Liechtenstein nicht passiv wahlberechtigt sind? Ich greife nur Liechtenstein heraus. Sie werden jetzt vielleicht sagen: na die paar Studenten! Das ist ja egal. Liechtenstein ist zwar ein kleiner Staat und hat daher nicht so viele Studenten wie andere Länder, aber Liechtenstein verfügt auch über keine eigene Hochschule. Das heißt, die Liechtensteiner Studentinnen und Studenten sind gezwungen, entweder in der Schweiz oder in Österreich – vornehmlich in Innsbruck, Kollege Lukesch – ihr Studium zu absolvieren. Sie kommen aber nicht in den Genuß des passiven Wahlrechtes. Das verstehe ich nicht.

Daher appelliere ich noch einmal an den Koalitionspartner, das Österreichische Hochschülerschaftsgesetz nicht nur rasch – denn wir können es uns nicht mehr leisten, es noch einmal auf die übernächsten Hochschulwahlen zu verschieben –, sondern auch in umfassenderer Art und Weise zu novellieren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Pumberger vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.14

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Universitäts-Studiengesetz wird auch mein Antrag auf Einrichtung eines eigenständigen Zahnmedizinstudiums miterledigt, ein Antrag, der in sagenhaftem "Tempo" miterledigt wird, denn er wurde schon am 14. März 1996 eingebracht, und nun, nach mehr als einem Jahr, wird er miterledigt, aber nicht im Sinne des Antrages, denn schon mit dem EWR-Beitritt am 1. Jänner 1994 wurde uns auch die Verpflichtung auferlegt, ein eigenständiges Zahnmedizinstudium zu schaffen, das es unseren Studierenden ermöglicht, dieses bis 1. Jänner 1999 abzuschließen, und ab 1. 1. 1999 schon die ersten Abgänger nach dem neuen Studiengesetz zu haben, denn mit spätestens 1. 1. 1999 wird auch der unbeschränkte Austausch von Zahnärzten aus dem gesamten EU-Raum und die Niederlassungsfreiheit der Studierenden in Österreich, der Zahnärzte in Österreich, möglich sein – und da besteht für unsere österreichischen Studenten ein eindeutiger Nachteil, denn: Im gesamten EU-Raum ist eine Studiendauer von sechs Jahren vorgeschrieben. In Österreich sind es mindestens sechs Jahre Studiendauer plus drei Jahre postpromotionelle Ausbildung, also neun Jahre. (Abg. Dr. Höchtl: Viele!)

Herr Kollege Höchtl nickt. Es sind nicht, Herr Kollege Höchtl, 15 Jahre, die unsere angehenden Zahnärzte brauchen. 15 Jahre sind eine Orientierung, Herr Kollege Höchtl, die Sie wahrscheinlich aufgrund der Studiendauer des Bundeskanzlers angenommen haben. (Abg. DDr. Niederwieser: Sie wissen genau, daß der berufstätig war!) Er hat, wie ich gehört habe, 34 Semester gebraucht; vielleicht orientieren Sie sich auch an einigen Ihrer Freunde in der ÖVP, die 30 Semester studieren, um Zahnarzt zu werden. Regulär ist es anders, Herr Kollege Höchtl! (Abg. Dr. Höchtl: Das ist ja ein völliger Blödsinn!) Aber Sie haben sich nicht so sehr mit der Dauer von Studien als mit Ihren Bezügen befaßt, Herr Kollege Höchtl. (Beifall der Abg. Madl. )


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