Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 78

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Schlußendlich sind wir der Überzeugung, daß wir den notwendigen Praxisbezug – und dazu gibt es sicher einen guten, wenn auch halbherzigen Ansatz im Gesetz – durch die Einräumung einer Zeitspanne von acht Wochen im Studienjahr berücksichtigen könnten. Es blieben dann noch immer acht Wochen für Erholungsferien.

Ein diesbezüglich eingebrachter Antrag – die Vorgespräche haben das bewiesen – hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber an Ihre Vernunft appellieren und mich trotzdem in Zukunft bemühen, gerade zu dieser Geste – wenn wir sie so nennen wollen – Ihr Einverständnis zu erreichen. Wir werden zu diesem Thema weiter Verhandlungen führen.

Dem Gesetz können wir aus den erwähnten Gründen nicht zustimmen, auch wenn wir nicht verkennen, daß es in bezug auf Deregulierung und Demokratisierung Fortschritte bringt und den Spielraum der Universitäten im Verhältnis zur bisherigen Gesetzeslage verbessert.

Da gelobt wird, daß wir heute 300 Verordnungen und 118 Gesetze im weitesten Sinne mit einem Strich wegräumen, frage ich Herrn Niederwieser noch einmal, wer diese Gesetze in den letzten 20 Jahren gemacht hat. Wer hat sie uns denn verordnet, wer hat denn die Universitäten mit diesen Gesetzen ans Gängelband genommen? – Sie waren es, die Regierungsparteien waren es! Einen Freiraum zu schaffen, hat sich meine Fraktion seit jeher bemüht. (Abg. Dr. Lukesch: Kollege Brauneder hat etwas anderes gesagt!) Das ist mit einem Schritt in die richtige Richtung – das sei zugestanden – gelungen. Wie mangelhaft die Durchführung ist, hat Ihnen Kollege Brauneder erklärt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stippel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.08

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Tempora mutantur et nos in iis!" an meinen Vorredner. Er hat natürlich recht, daß wir bisher hier im Haus immer wieder mit einer Flut von Gesetzesvorlagen, die die Universitäten betrafen, konfrontiert waren. Aufgrund der Absicht, das besser zu machen, liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der klar und in knapper Form den Universitäten ein neues Studienrecht gibt und damit eben diese vielen gesetzlichen und verordnungsmäßigen Verästelungen mit einem Schlag auflöst. Das ist ein gewaltiger Fortschritt! Ich freue mich daher, daß ich diesem Gesetz meine Zustimmung geben kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist gegen Ende einer langen Debatte über ein Gesetz das meiste bereits gesagt worden. Ich möchte nur noch einen Aspekt hinzufügen: Ich habe mir von Beginn dieser Gesetzwerdung an immer eine Frage gestellt und sie auch klar beantwortet, nämlich: Wem soll dieses neue Studienrecht nützen? – Die Antwort darauf war für mich immer klar: den Studierenden. Denn es ist, wie heute schon mehrfach gesagt wurde, leider so, daß man im internationalen Vergleich in Österreich noch immer zu lange studiert.

Mit dem neuen Studienrecht wird man – in dieser Beziehung bin ich sehr optimistisch – in Österreich kürzer und effizienter studieren können, ohne daß ein Qualitätsverlust eintritt. Ich bin überzeugt davon, daß es trotz kürzeren Studierens zu Qualitätssteigerungen an unseren Hochschulen kommen wird.

Es liegt nun nach der Beschlußfassung hier im Hohen Hause an den Universitäten, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen. Die Universitäten haben damit ein sehr hohes Maß an Autonomie gewonnen, sie müssen aber auch die entsprechende Verantwortung tragen und in ihren Bereichen dafür sorgen, daß die bereits vorhandenen Ressourcen besser und effizienter als bisher genützt werden. Unter diesen Aspekten betrachtet, bin ich überzeugt davon, daß das neue Universitäts-Studiengesetz ein sehr, sehr gutes Gesetz ist. Natürlich wissen wir, die wir im Hohen Hause tätig sind, daß bei jedem Gesetz Verbesserungen möglich sind. Sollte sich in


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