Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 124

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dies aufgrund der Verordnung, mit der diese Südostspange zur Hochleistungsstrecke erklärt wurde, vorgesehen ist.

Antwort: Ja. Das halte ich für realistisch.

Zu den Fragen 16 und 18. Sie fragen: "Halten Sie es für richtig, damit praktisch die Südostspange aufzugeben, gerade zu einem Zeitpunkt, da Raumplaner vorschlagen, diese wegen ihrer europaweiten Bedeutung in die Reihe der von der EU mitzufinanzierenden Projekte aufzunehmen?" "Ist Ihnen bewußt, daß diese Strecke neben der Fahrzeitverkürzung zwischen Wien und Graz beziehungsweise Klagenfurt auch eine wesentlich bessere Erschließung der betroffenen Regionen bewirken könnte und durch den Koralmtunnel erst die Voraussetzung für ein einigermaßen konkurrenzfähiges Angebot im Schienenverkehr Graz – Klagenfurt schaffen würde, was mit einem Ausbau der bestehenden Südbahn nie zu erreichen ist?"

Ich beantworte diese Frage wie folgt: Die Südostspange stellt eine langfristige Perspektive für eine Kapazitätserweiterung Wien – Graz – Klagenfurt – Staatsgrenze Italien, die sogenannte Pontebbana Achse, dar und ist somit nicht im Konkurrenzverhältnis zur bestehenden Südbahn zu sehen. Vielmehr ist die Südbahn in Ergänzung um den Koralmtunnel und die Koralmstrecke durchaus ein leistungsfähiges Angebot in dieser Dimension.

Ferner wurde die Südostspange in die "gemeinschaftlichen Leitlinien für die Transeuropäischen Netze" aufgenommen, wodurch die Bedeutung dieser Hochleistungsverbindung für den langfristigen Ausbau des zentraleuropäischen Eisenbahnnetzes auch im Rahmen der Europäischen Union festzuhalten ist.

Als erster Schritt zur Realisierung des wichtigsten Teilabschnittes dieser langfristigen Netzergänzung, den auch Sie anführen, wurde am 29. Mai 1995 zwischen dem Bund und den unmittelbar beteiligten Bundesländern Steiermark und Kärnten vereinbart, daß die erforderlichen Planungsarbeiten für den Abschnitt Graz – Klagenfurt, also die Koralmbahn, unverzüglich begonnen werden. Die Planungstätigkeit wurde im vollen Umfang aufgenommen. Es ist allerdings auch daran zu erinnern, daß die Gesamtverkehrsspange, von der Sie hier sprechen, einen Realisierungszeitpunkt als Gesamtlösung vom Jahr 2020 hat und daher nicht mit heutigen Verkehrserfordernissen unmittelbar in Relation gesetzt werden kann.

Anläßlich des sogenannten Koralmgipfels vom 21. Oktober 1996 in Wolfsberg wurde von den anwesenden Repräsentanten der Länder Steiermark und Kärnten nachdrücklich die Bedeutung der Koralmbahn hervorgehoben und in einer Resolution zum Ausdruck gebracht, welche an den Herrn Bundeskanzler übermittelt wurde.

Aspekte der regionalen Entwicklung und Erschließung, insbesondere im Reiseverkehr, sprechen ganz eindeutig für die Realisierung einer Hochleistungsstrecke Wien – Graz, zusätzlich zur bestehenden Südbahn und zum Semmering-Basistunnel, ebenso die langfristigen Prognosen für den Güterverkehr. Die Kosten-Nutzen-Verhältnisse wurden in der Machbarkeitsstudie sowohl nach eigenwirtschaftlichen als auch nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien ermittelt und ergaben für den Abschnitt Wien – Graz etwa gleichwertige Ergebnisse wie für den Abschnitt Graz – Tarvis.

Es ist jedoch festzuhalten, daß der Abschnitt Wien – Graz erst dann sinnvoll betrieben werden kann, wenn die Koralmbahn Graz – Klagenfurt fertiggestellt ist. Das heißt zugleich, daß auch der Abschnitt Wien – Graz als Zeitpunkt zur endgültigen Fertigstellung etwa das Jahr 2020 haben wird. Wir werden aber auch bis dahin eine leistungsfähigere Südbahn insbesondere im Interesse des Güterverkehrs und insbesondere im Interesse der Schonung der Anrainer an den Straßen vor zusätzlichem LKW-Verkehr brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Frage 17 lautet: "Ist Ihnen bewußt, daß dieses Projekt aber kaum mehr wirtschaftlich realisierbar sein wird, wenn – so wie dies konkret geplant ist – eine Parallelstrecke in Ungarn und Slowenien errichtet wird und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?"


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