Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 127

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Frage 23: "Wie hoch waren in den letzten Jahren die Investitionen in die einzelnen mittlerweile fertiggestellten Eisenbahninfrastrukturprojekte, und welcher konkrete finanzielle Erfolg war damit verbunden?"

Die Planung und Umsetzung der Neu- und Ausbauten im österreichischen Schienennetz laufen seit 1987. Seit diesem Zeitpunkt wurden etwa 30 Milliarden Schilling umgesetzt.

Mit diesen Infrastrukturinvestitionen wurde in erster Linie ein international üblicher Standard des bestehenden Netzes geschaffen beziehungsweise aufrechterhalten. Die Steigerungsraten, vor allem im österreichischen Bahngüterverkehr, sind nicht zuletzt auf die verbesserte Eisenbahninfrastruktur zurückzuführen. 1996 konnte das Transportvolumen im Schienengüterverkehr auf rund 70 Millionen Nettotonnen gegenüber 63 Millionen Nettotonnen 1990 angehoben werden.

Frage 24: "Welche genauen fahrplanmäßigen Vorhaben der ÖBB liegen diesem Infrastrukturausbau zugrunde, zumal der Taktfahrplan NAT, für den mittels des Semmeringtunnels ein symmetrischer Taktknoten erreicht werden sollte, gerade in der Steiermark (Richtung Westen) massiv ausgedünnt und beispielsweise wichtige Tagesrandverbindungen bereits gestrichen wurden?"

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen! Auch diese Frage geht von etwas verfehlten Prämissen aus. Es liegen dem Infrastrukturprojekt des Semmeringtunnels überhaupt keine fahrplanmäßigen Vorhaben der ÖBB zugrunde. Der Sinn und Zweck des Semmeringtunnels – ich habe darauf schon hingewiesen – liegt sicher nicht in der Ermöglichung symmetrischer Taktnoten in Wiener Neustadt und Mürzzuschlag durch die Erzielung einer Kantenfahrzeit von 30 Minuten zwischen diesen beiden Haltepunkten. Ein solcher Taktknoten könnte allenfalls ein erfreulicher Nebeneffekt des Basistunnels sein.

Der Bau des Semmeringtunnels – es ist noch einmal deutlich zu wiederholen – dient vielmehr der Aufnahme eines künftig wesentlich stärkeren Güterverkehrsvolumens, der Einsparung von Traktionsenergie sowie der Beseitigung von derzeit bestehenden sehr ungünstigen technischen Parametern der Semmering-Scheitelstrecke.

Ein Zusammenhang zwischen jüngsten Angebotsanpassungen im Personenfernverkehr der ÖBB und dem Bau des Semmeringtunnels ist überhaupt nicht herzustellen, da die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen mit langer Lebensdauer nicht vom jährlich wechselnden und anzupassenden Fahrplan des Personenfernverkehrs der ÖBB abhängig gemacht werden kann.

Frage 25: "Wie verantworten Sie beziehungsweise Ihr Ressort die Tatsache, daß mit dem Bau des Sondierstollens bereits vor dem Vorliegen des eisenbahnrechtlichen Bescheides begonnen wurde?"

Der Sondierstollen, Begleitstollen oder Erkundungsstollen stellt einen Bestandteil des mit dem Bescheid des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. November 1994, Zl. 225.502/67-VI 2/1994, genehmigten Gesamtprojektes "Semmering-Basistunnel" dar und wird aufgrund dieses zitierten Bescheides gebaut.

Der Baubeginn wurde von der HL-AG im Mai 1995 angezeigt. Durch die oberste Eisenbahnbehörde wurde diese Mitteilung positiv zur Kenntnis genommen und die Überwachung der durchgeführten Arbeiten im Sinne der Auflagen des zitierten eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheides veranlaßt. Die erforderlichen Erkundungsarbeiten werden somit nach Maßgabe der Bestimmungen des eisenbahnrechtlichen Baubewilligungsbescheides durchgeführt.

Zur Frage 26: Wie verantworten Sie beziehungsweise Ihr Ressort die Tatsache, daß dieser Bau auch nach dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes, der ausdrücklich festhielt, daß bis zu einer Entscheidung der Baubehörde über die fraglichen Anträge die Bauarbeiten untersagt seien, fortgesetzt wurde und wird?

Auch dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen, gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Die aufgestellte Behauptung, daß aufgrund des zitierten Be


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