Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 168

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Es ist nicht einsehbar, daß man für Schinakel aller Art eine vom Gesetz vorgesehene Schiffsführerschule mit genau vorgegebenen Richtlinien und entsprechender Prüfung zu absolvieren hat, während die 180 000 Ahnungslosen, die man pro Jahr über Österreichs Wildwässer stromabwärts hievt, in die Hände von Laien gegeben werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Grollitsch vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.00

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag mit dem Schiffahrtsgesetz und mit der Petition Nummer 13 beschäftigen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Das Schiffahrtsgesetz ist im Jahre 1990 in Kraft getreten, und aufgrund der seither gemachten Erfahrungen sind diverse Anpassungen notwendig. Vor allem in kompetenzrechtlicher Hinsicht, bei der Umsetzung der EU-Richtlinien und bei der Umsetzung internationaler Vorschriften müssen zusätzliche Änderungen vorgenommen werden.

Kollege Grollitsch hat auf Rafting hingewiesen. Ich möchte noch auf einen Teil der Schiffseichung, wo Anpassungen an das internationale Schiffübereinkommen erfolgen, hinweisen. Im Interesse der Verwaltungsentlastung und -vereinfachung werden Erleichterungen bei der Bewilligung von Schifführerschulen normiert, und es wird das Verfahren vereinfacht.

Sehr verehrte Damen und Herren! Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird das gesamte "Schiffahrtsgesetz 1990" als "Schiffahrtsgesetz" neu erlassen. Formal handelt es sich dabei um ein neues Gesetz. Durch das Bundesgesetz entstehen erhebliche Einsparungen beziehungsweise Mehreinnahmen für den Bund; das ist das Erfreuliche an diesem Gesetz.

Einige Beispiele: Es entfällt die Benützungsbewilligung für Sportanlagen. Die wiederkehrende Überprüfung von Fähranlagen erfolgt nicht mehr jährlich, sondern in Zukunft im Dreijahresabstand. Weiters entfällt die behördliche Eichung. Es gibt keine Eichpflicht für Fahrzeuge auf Nichtwasserstraßen und für Fahrgastschiffe. Auch entfällt generell die Erstüberprüfung bei CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugen und die Gegenseitigkeitsüberprüfung bei ausländischen Befähigungsnachweisen. Ein wesentlicher Punkt: Die Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Besitzern von Kapitänspatenten findet nicht mehr alle sieben Jahre statt, sondern ist in Zukunft erst ab dem 65. Lebensjahr notwendig.

Für Diskussion im Ausschuß sorgte das Problem Alkohol am Steuerruder. Dies ist im § 6 geregelt. Dort heißt es: Zur Führung eines Fahrzeuges darf – wie im Straßenverkehr – die 0,8-Promille-Alkohol-Grenze nicht überschritten werden. Mit dem im Ausschuß eingebrachten Abänderungsantrag wurde für die gewerbsmäßige Schiffahrt die Alkoholgrenze auf 0,1 Promille herabgesetzt.

Sehr verehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wurden eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Vor allem wurde dem Bürokratieabbau Rechnung getragen. Ich gebe diesem Gesetzentwurf gerne meine Zustimmung.

Nun zur Petition "20 Jahre Fluglärm sind genug – Die Donaustadt fordert ihr Recht". Diese Petition wurde dem Verkehrsausschuß zugewiesen und am 21. November 1996 und am 7. März 1997 in Verhandlung genommen. Die Einbringer der Petition ersuchen den Nationalrat, der zunehmenden Fluglärmbelästigung in der Donaustadt Maßnahmen entgegenzusetzen. Bereits beim Bau der Piste 16 kam es zu Schwierigkeiten, diese wurde von Anfang an massiv abgelehnt. Rund 40 000 Unterschriften wurden gesammelt.


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