Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 169

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Als besonders belastend wird von der Bevölkerung die nachweisbare Überschreitung der – angeblich – seinerzeit von den zuständigen Ministern zugesagte Belastungsgrenze von maximal 17 Prozent des Gesamtflugverkehrs empfunden. Ebenso wird das Versprechen, keine Starts in Richtung Donaustadt durchzuführen, in zunehmendem Maße gebrochen. Die verbindliche Zusage aller politischen Gruppierungen zur Einführung eines Nachtflugverbotes wurde nicht erfüllt. Weiters wurde die vorgeschriebene Mindesthöhe beim Anflug nicht erreicht.

Bezogen auf das gesamte Flugverkehrsaufkommen im Linien- und Charterverkehr erfolgten im vergangenen Jahr von Jänner bis Oktober 15,3 Prozent der Landeanflüge über Eßling in Pistenrichtung 16. Dies bedeutet eine Reduktion um 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Starts in Richtung Donaustadt werden bei westlichem Wind nur dann durchgeführt, wenn die zweite Piste aufgrund von Bauarbeiten gesperrt ist beziehungsweise wenn man für Langstreckenflüge aus Sicherheitsgründen die längere Piste benötigt.

Bezüglich des geforderten Nachtflugverkehrverbotes in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird festgestellt, daß in ganz Europa auf keinem einzigen Flughafen ein absolutes Nachtflugverbot, wie in Petition 13 gefordert, besteht. Um die Fluglärmbelästigung in den Nachtstunden so gering wie möglich zu halten, wurde in der Zivilluftfahrzeuglärmschutzverordnung 1993 festgelegt, daß der Flughafen Wien während der Nachtstunden nur mehr von den sogenannten Kapitel-III-Flugzeugen, das ist die derzeit leiseste Kategorie von Strahlenflugzeugen, angeflogen wird. Die EU-Richtlinie 92/14 sieht ein Verbot der nächstlauteren Flugzeugkategorie, der sogenannten Kapitel-II-Flugzeuge, per 1. April 2002 vor. Dann ist auch eine weitere Reduktion der durch den Fluglärm verursachten Maximalpegel zu erwarten.

Ein absolutes Nachtflugverbot für den Flughafen Wien würde sich einerseits negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken – es wären zum Beispiel Langstreckenflüge in den fernen Osten im jetzigen Umfang nicht durchführbar –, andererseits würde es, so wie in vergleichbaren europäischen Flughäfen, zu vielen Ausnahmebewilligungen und daher zu keiner wesentlichen Verringerung des Fluglärms kommen.

Laut einer erst kürzlich vom Österreichischen Zentralamt durchgeführten Erhebung fühlen sich zwei Drittel der Wiener Wohnbevölkerung von Lärm verursacht durch Straßenverkehr in der Nacht gestört, jedoch nur 0,8 Prozent durch Fluglärm.

Zum Vorwurf der Nichteinhaltung der Mindesthöhe beim Anfliegen: Sämtliche Instrumentenanflüge zum Flughafen werden von der Flugsicherung mittels Radar hinsichtlich der einzuhaltenden Flughöhe sowie des vorgeschriebenen Kurses überprüft. Diese Daten werden lückenlos aufgezeichnet und ständig kontrolliert.

Die Nichteinhaltung der Mindestflughöhe ergäbe auch keinen Sinn, denn kein Pilot setzt mutwillig das Leben seiner Passagiere, seiner Besatzung und sein eigenes Leben einem Sicherheitsrisiko aus.

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 7. März wurde ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Parnigoni und Kukacka mehrheitlich angenommen, der folgenden Inhalt hatte:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, Initiativen zur weiteren Verbesserung der Fluglärmsituation in der Umgebung des Flughafens Wien-Schwechat fortzusetzen.

Ich fasse zusammen: Wir sollten uns bemühen, in diesem Bereich die Gesamtschau im Auge zu behalten. Ich habe einerseits Verständnis für die Anliegen der betroffenen Anrainer, andererseits erkennen wir auch das Bemühen der Verantwortungsträger – der Flughafen Wien AG –, Maßnahmen zu setzen, um die Belastungen für die betroffenen Anrainer laufend gezielt zu reduzieren. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Meisinger. – Bitte.


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