Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 183

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Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Anschober und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Edler, Dr. Khol und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Anschober und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 6 Abs. 1 eingebracht. Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über § 6 Abs. 1 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen. Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 140 eingebracht. Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über § 140 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen. Im Falle der Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Edler, Dr. Khol und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung eines neuen Abs. 2, Verfassungsbestimmung, in § 149 bezieht. Ich stelle daher das verfassungsmäßig erforderliche Präsenzquorum fest und bitte nun jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Da die restlichen Teile des Gesetzentwurfs eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die den restlichen Teilen des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle daher ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mehrheitlich, und ich stelle abermals die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nur zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluß des Staatsvertrages in 344 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig erfolgt. Ich stelle daher fest, daß die Genehmigung erteilt wurde.


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